Hallo Experten,
bei Fitneß-Studios sind ja mehrere Urteile ergangen, die besagen, daß das Studio einem nicht verbieten kann, seine eigene Verpflegung (Getränke) mitzubringen. Irgendwie hatte das ja was mit Kern- und Zusatzgeschäft zu tun.
Gibt es bei Kinos ähnliche Urteile?
Das Kerngeschäft ist schließlich die Filmvorführung, und ich habe gehört, daß manche Kinobetreiber sogar Taschenkontrollen vornehmen lassen, um zu verhindern, daß Besucher ihre eigenen Getränke und Süßwaren mitbringen.
Wenn einem der Betreiber auf eine Weigerung hin, sich die Taschen kontrollieren zu lassen bzw. beim Mitführen eigener Verpflegung den Zutritt zum Vorführraum verweigert, müßte der Besucher doch zumindest das Recht haben, seine bereits gelöste Karte zurückzugeben, oder nicht?
Hat jemand Ahnung/Erfahrung/Kenntnisse, wie die rechtliche Grundlage in diesem Fall ist?
Danke schön
Christian
Hallo
Gibt es bei Kinos ähnliche Urteile?
Das Kerngeschäft ist schließlich die Filmvorführung, und ich
habe gehört, daß manche Kinobetreiber sogar Taschenkontrollen
vornehmen lassen, um zu verhindern, daß Besucher ihre eigenen
Getränke und Süßwaren mitbringen.
Wenn einem der Betreiber auf eine Weigerung hin, sich die
Taschen kontrollieren zu lassen bzw. beim Mitführen eigener
Verpflegung den Zutritt zum Vorführraum verweigert,
Ich nehme mal an, Du meinst den Kinosaal… :o)
müßte der
Besucher doch zumindest das Recht haben, seine bereits gelöste
Karte zurückzugeben, oder nicht?
Selbstverständlich.
Hat jemand Ahnung/Erfahrung/Kenntnisse, wie die rechtliche
Grundlage in diesem Fall ist?
Du mußt Deine Taschen nicht kontrollieren lassen. Der Betreiber kann Dir den Zutritt zum Kinosaal verwehren und muß Dir dann dein Geld wieder auszahlen.
Starte ich jetzt eine eventuell ellenlange moralische Diskussion? … *grübel* … Ja! Der von Dir angesprochene Industriezweig geht gerade ziemlich den Bach runter. Ein Faktor, der sicherlich deutlich dazu beigetragen hat, ist das Unrechtsbewußtsein der Kinobesucher und der, die es eben oft nicht mehr sind. Insbesondere sind (nebst der generell üblichen Tendenz zum Vandalismus :o)) hervorzuheben die Tatsache, daß die Verpflegung nicht mehr vor Ort erworben, sondern mit hereingeschmuggelt wird und die rasend schnelle Verbreitung von illegalen Kopien der aktuellen Kinofilme. Auch wenn das von Dir geschilderte Vorgehen des Betreibers rechtlich nicht in Ordnung ist, stellt es zumeist oft schon den verzweifelten Versuch dar, die Existenz zu sichern. Geschickter ist es allemal, kurz vor und während der Vorstellungen im Rahmen von Saalkontrollen entsprechende Fremdwaren vorübergehend zu „konfiszieren“. Das Vorgehen, wenn man vor allen anderen Besuchern aus dem Saal zietiert wird und die Ware unter Hinweis auf eine (klugerweise im Kassenbereich aushängende Hausordnung) für den Zeitraum der Vorstellung einbehalten wird, ist doch sicherlich effizienter und minimiert die Eskalationsmöglichkeiten. Hier wäre dann bei entsprechender Hausordnung auch ein Verweis aus dem Hause ohne Rückerstattung des Eintrittspreises imho möglich.
Gruß,
LeoLo