meine Fragen:
Gibt es von staatlicher Seite aus Möglichkeiten, jemandem zu helfen, der trotz Mietübernahme bei Alg-II-Bezug in 3-monatigen Mietrückstand geraten ist?
Durch die Eigenverschuldung nehme ich an, dass staatliche Darlehen und dergleichen wohl vom Tisch sein dürften?!
Zu der drohenden Obdachlosigkeit müsste es aber doch eine Alternative geben?!
der Betreffende möge bitte schleunigst beim Amt vorsprechen und ein Darlehen wegen Mietschulden beantragen. Wenn die Miete angemessen ist und es keine wiederholten Mietschulden sind, wird dem Antrag in der Regel entsprochen.
auch der Vermieter kann unterstützen. Gespräch suchen und auf Ratenzahlung der rückständigen Miete bitten!
Dem Amt nochmals bekannt geben, dass eine Mietzahlung an den Vermieter erfolgen MUSS.
Einer Obdachlosigkeit geht allerdings erst ein Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung einher!
das geschilderte problem ist nicht selten. es kommt immer wieder vor, dass alg2 empfänger ihre miete zur deckung der eigenen kosten zur lebensführung missbrauchen.
aber keine angst, dadurch droht keine obdachlosigkeit! in einem solchen fall sollte man beim amt vorsprechen, und einen antrag auf übernahme der mietschulden stellen.
diesem wird auch in der regel entsprochen, und die mietschulden an den mieter überwiesen. allerdings wird dann in zukunft die miete direkt an den vermieter überwiesen. dafür sollte eine einverständniserklärung zu unterschreiben sein.
würde das amt die mietschulden nicht zahlen, eine obdachlosigkeit eintreten, wäre das amt wieder in der pflicht diese zu beenden.
das würde weit höhere kosten bedeuten.