Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall auf ein geparktes Auto verursacht. Da dies Nachts geschehen war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis unterschreiben, in dem sinngemäß stand: „Die Versicherung des Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten, Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden“. Angenommen die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den Differenzbetrag zu begleichen? Was die Sache noch schwieriger machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert weiter und bekommt von der Versicherung nur den Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu begleichen?
Ich bin zwar gerade echt zu müde zum Antworten, aber da stecken ja typische Uni-Jura-Fragen drin. Zufall? Gehört das zu einer Hausarbeit? Oder ein echter Fall?
Levay
leider ein echter Fall…
Ach so!
leider ein echter Fall…
Zja, schade. Dann bist Du hier falsch. Hätte gerne geantwortet.
Zja, schade. Dann bist Du hier falsch. Hätte gerne
geantwortet.
natürlich nur ein angenommener echter Fall, Du darfst also gerne antworten!
Hallo,
ich bin echte Laiin, daher eine laienhafte Meinung zur Mehrwertsteuer:
Was die Sache noch schwieriger
machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert
weiter und bekommt von der Versicherung nur den
Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist
dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift
verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu
begleichen?
wenn es richtig ist, dass die Versicherung eine Steuer, die nicht anfällt, nicht bezahlen muss, warum sollte dann der Unfallverursacher so eine fiktive Steuer zahlen müssen?
Gruß, Karin
Hi!
einleitend: ich bin kein Anwalt!
Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall
auf ein geparktes Auto verursacht.
Schäme er sich!
Da dies Nachts geschehen
war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei
verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis
unterschreiben, in dem sinngemäß stand: „Die Versicherung des
Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten,
Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen
diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden“. Angenommen
die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des
Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch
günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der
Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den
Differenzbetrag zu begleichen?
Wohl kaum.
Was die Sache noch schwieriger
machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert
weiter und bekommt von der Versicherung nur den
Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist
dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift
verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu
begleichen?
Wohl kaum.
Ich würde zunächst das Schuldeingeständnis als im Schockzustand unterzeichnet und somit ungültig ablehnen.
Der Unfallgegener hat sein Geld bekommen, natürlich netto, denn die MWSt fällt wirklich nicht an, das muss reichen.
Was ich jedoch nicht verstehe: was haben die Kosten für das Gutachten mit der unterstellten überteuerten Reparatur zu tun…?
Man kann einen Schaden nach Gutachten abrechnen unter Abzug der MWSt. Will das die Versicherung nicht machen, muss der Unfallgegener gegen die Versicherung des Verursachers klagen.
Das war´s.
Vom Verursacher kann er dafür kein Geld verlangen.
Soweit meine Laienmeinung.
Grüße,
Mathias
Hi ego,
Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall
auf ein geparktes Auto verursacht. Da dies Nachts geschehen
war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei
verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis
unterschreiben, in dem sinngemäß stand: „Die Versicherung des
Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten,
Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen
diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden“.
wer sowas unterschreibt muss aufpassen, dass er dafür nicht doppelt bestraft wird, nämlich dadurch dass der Versicherer diesen Schrieb in die Finger bekommt und deswegen die Leistung komplett verweigert. Egal wie eindeutig die Sachlage ist, man darf nie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben!!!
Zum Rest möchte ich mich nicht äußern.
Viele Grüße
Ralf
Angenommen
die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des
Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch
günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der
Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den
Differenzbetrag zu begleichen? Was die Sache noch schwieriger
machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert
weiter und bekommt von der Versicherung nur den
Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist
dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift
verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu
begleichen?