hallo allerseits,
im außenbereich sind ja nur privilegierte bauvorhaben, bzw. privilegierte nutzung (zb. kommerzielle bauernhöfe, müllverbrennungsanlagen, etc.) zulässig.
wenn jemand nun quasi seinen „privaten“ bauernhof (in brandenburg) haben möchte, um sich selbst zu versorgen, wie stünden die chancen, dass er / sie das im außenbereich machen darf?
es würde also voraussichtlich nichts, oder kaum etwas, das auf dem bauernhof produziert wurde, verkauft werden.
so wie ich das verstanden habe, ist es unzulässig, als „normalsterblicher“ einen bauernhof im außenbereich zu kaufen und dort einfach zu wohnen (änderung der nutzung). gibt es vielleicht eine ausnahme, wenn eben doch lebensmittel produziert werden sollen, auch wenn diese nur zum eigenen bedarf produziert werden?
gruß
nickoh