Selbstversorgerhof privilegierte nutzung?

hallo allerseits,

im außenbereich sind ja nur privilegierte bauvorhaben, bzw. privilegierte nutzung (zb. kommerzielle bauernhöfe, müllverbrennungsanlagen, etc.) zulässig.

wenn jemand nun quasi seinen „privaten“ bauernhof (in brandenburg) haben möchte, um sich selbst zu versorgen, wie stünden die chancen, dass er / sie das im außenbereich machen darf?
es würde also voraussichtlich nichts, oder kaum etwas, das auf dem bauernhof produziert wurde, verkauft werden.

so wie ich das verstanden habe, ist es unzulässig, als „normalsterblicher“ einen bauernhof im außenbereich zu kaufen und dort einfach zu wohnen (änderung der nutzung). gibt es vielleicht eine ausnahme, wenn eben doch lebensmittel produziert werden sollen, auch wenn diese nur zum eigenen bedarf produziert werden?

gruß
nickoh

Hallo!

Und wie grenzt man das ab zu jedem X-beliebigen Wunsch dort im Außenbereich zu bauen und zu wohnen und ein Hobbygärtlein anzulegen ?

Gar nicht,es ist eben nicht erlaubt.

Eine Landwirtschaft zum Eigenverbrauch ist auch ein Hobby,und das ist nicht privilegiert.

MfG
duck313