Selbstverteidigung

hallo!
man hört ja allerlei schlimme sachen in letzter zeit und deswegen möchte ich mich mal über selbstverteidigungssprays etc. informieren. angeboten werden im handel (armyshop, waffenhandel,…) diese sog.Pfeffersprays, die aber hier in deutschland nur gegen tiere eingesetzt werden dürfen. angenommen ich werde nun angegriffen und setze diese art von spray trotzdem ein, werde ich dann dafür bestraft? gibt es da rechtssprechungen zu vergleichbaren fällen?
grüße
annettska

Ich glaube, so eine komische Diskussion gab es bei w-w-w schon mal; man dürfe, wurde da behauptet, Pfefferspray nicht gegen Menschen einsetzen. Leider konnte mir niemand erklären, woraus das folgen soll. In einer Notwehrsituation gilt § 32 StGB, und der schließt keine Verteidigungsart per se aus, sondern geht von den konkreten Umständen aus. Wieso ich etwa eine Schusswaffe zur Verteidigung benutzen darf, aber kein Pfefferspray, leuchtet mir auch nicht wirklich ein.

Ich gehe also davon aus, dass die Anwendung von Pfefferspray zur Selbstverteidigung grds. erlaubt ist. Genau zu diesem Zweck trage ich so etwas auch stets bei mir.

Levay

Ich glaube, so eine komische Diskussion gab es bei w-w-w schon
mal;

Hi!

Genau:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Meine Meinung von damals gilt immer noch :smile:

Es gibt natürlich noch andere Ansichten, jedoch können einige Personen diese nicht faktisch begründen.

Gruß
Beowolf

Hallo!

man hört ja allerlei schlimme sachen in letzter zeit und
deswegen möchte ich mich mal über selbstverteidigungssprays
etc. informieren. angeboten werden im handel (armyshop,
waffenhandel,…) diese sog.Pfeffersprays, die aber hier in
deutschland nur gegen tiere eingesetzt werden dürfen.

Das ist eher eine waffenrechtliche Problematik. Soweit ich informiert bin, ist es waffenrechtlich nicht erlaubt, ein Reizgas zu führen, das nicht nur zur Abwehr von Tierangriffen bestimmt ist.
An der Beurteilung einer etwaigen Notwehrhandlung kann das aber nichts ändern.
Auch mit der Pistole, die ich nicht besitzen darf, darf ich mich im Rahmen der Notwehr verteidigen. Es bleibt aber bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz.

Gruß,

Florian.

Das ist eher eine waffenrechtliche Problematik. Soweit ich
informiert bin, ist es waffenrechtlich nicht erlaubt, ein
Reizgas zu führen, das nicht nur zur Abwehr von Tierangriffen
bestimmt ist.

das meine ich auch. so wie ich das sehe, bestimmen die hersteller das gas zur tierabwehr, damit es nicht zur waffe nach § 1 II 2. a WaffG wird. siehe auch anlage 2 zum WaffG 1.3.5

Vielsten dank für den Verweis, ich hab mich da mal durchgezappt.
Die rechtliche Seite der Medaille ist mir nun klar, und ich werde mir „deswegen“ oder „trotzdem“ so ein Spray besorgen und wenn mich jemand mal fragen sollte, Richter oder andere Urteiler, ob ich die Absicht hatte mich nicht nur gegen Tiere sondern auch gegen „tierische“ Menschen zur Wehr zu setzen, dann sage ich frank und frei und mit vollem Herzen „Ja, das war meine Absicht“. denn wenn mir jemand wirklich ans Leder will und mich berauben, verletzen oder sogar schlimmeres antun will, und ich mein Leben auf diesem Wege zu verteidigen suche, dann nehme ich die mögliche aber unwahrscheinliche Strafe, wenn sie denn kommen sollte, gerne auf mich.
Danke an Euch alle!
Grüße

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