… Frage ich bin hoch schwanger und werde gemeinsam mit meinem LebensGefährten bedroht. der Mensch der uns droht ist Polizeibekannt wegen andere Delikte. ich habe Angst um mein Leben und um das meiner ungeborenen Tochter. darf ich als Schutz für mein Leben und meiner Familie Schlagstöcke bei mir führen? denn leider muss ich hinzufügen das es dem Mensch zuzutrauen ist das er vor abfängt.
bzw kann ich zum Schutz eine Waffe bei mir tragen und wenn ja welche
Hallo vedette,
ich mache Selbstverteidigung und bin kein Rechtsexperte, aber der Notwehr § besagt:
Notwehr ist die erforderliche Verteidigungshandlung um einen gegenwärtigen, Rechtswidrigen Angriff von sich oder einen Andern mit angemessenen Mitteln abzuwehren.
Das heißt dass Sie einen Angreifer nicht mehr verletzen dürfen als nötig. Waffen dürfen Sie nicht mit sich führen und wenn sich der Angreifer von Ihnen Abwendet dürfen Sie nicht nachsetzen.
Wenn Sie einen Stock mit sich führen zum Zweck der Selbstverteidigung wird er als Waffe betrachtet. Einen Spazierstock kann ich mit mir führen zu Malen wenn es aus gesundheitlicher Sicht von Vorteil ist.
Ich weiß auch nicht in wie weit Pfefferspray erlaubt ist, aber jede Waffe die Sie mit sich führen kann unter Umständen gegen Sie eingesetzt werden.
Für rechtskräftige aussagen müssten Sie sich mit einen experten in Verbindung setzen.
Wenn Sie sich verteidigen wollen sollten Sie sich an einen Kampfsportverein oder ähnliches wenden. Unser Verein ist in Schwarzenbruck bei Nürnberg.
Hallo Vedette,
da kann ich Dir leider weiterhelfen. Die Rechtslage ändert sich hier ab und zu.
Wenn Du unterwegs bist halte dein Handy immer anrufbereit, so, dass Du im Bedrohungsfall nicht erst einschalten und einloggen musst sondern sofort einen Notruf setzen kannst. Mit Waffen ist das schwieriger geworden. Selbst für Schreckschusswaffen brauchst Du inzwischen einen sog. „kleinen Waffenschein“. Ich weiss allerdings nicht ob das für die gesamte BRD gilt oder ob es Ländersache ist. Was Du auf jeden Fall machen kannst ist Pfefferspray. Gibts ganz gute Sachen natürlich nur gegen Hunde. Aber im Verteidigungsfall würde Dir da keiner einen Strick draus drehen. Aber der richtige Ansprechpartner wäre da doch die Polizei. Und wenn der Streifenbeamte um die Ecke keine Ahnung hat, dann probiers mal bei der Kripo.
Liebe Grüße und sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Friedbert Jerg