angenommen herr x meldet sich staatenlos und beantragt selbstverwaltung. dazu hat herr x konkrete fragen: 1: hat er ein dauerhaftes aufenthaltsrecht in der brd bzw wie ist sein rechtsstatus?
2: hat er anspruch auf staatliche hilfen?
3: kann er juristisch belangt werden, wenn ja in welchem umfang?gibt es abweichungen gegenüber „normalen staatsbürgern“
Guten Abend!
Ohne viel Phantasie ist der Randbereich zu erahnen, aus dem die Frage kommt. Trotzdem sei Staatenloser – Wikipedia empfohlen. In Europa sind die Zeiten vorbei, als Menschen durch Ausbürgerung oder Vertreibung staatenlos werden konnten.
Durch Meldung wo auch immer wird niemand staatenlos. Selbstverwaltung beantragen ist natürlich Unfug. Das wirst Du aber selbst wissen, wie Du sicher auch die Antworten auf Deine Fragen selbst kennst.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Nein. Er wird mit Sicherheit des Landes verwiesen.
Nein. Da er keinen Staat mehr hat, kann ihm auch kein Staat mehr Unterstützung gewähren.
Ja, natürlich kann es belangt werden. Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält unterliegt der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ausgenommen Diplomaten. Allerdings müsste der Staat des staatenlosen anerkannt werden. Und dessen diplomatische Vertretung.
Davon ganz abgesehen - kann man sich als selbst als „staatenlos“ erklären? Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, ohne eine neue anzunehmen? Wie und wo will sich der staatenlose selbst verwalten? Eigentlich geht das dann nur noch außerhalb jedes Staatsgebietes, zum Beispiel auf einem Schiff auf den Weiten der Meere.
Grüße