Hallo! Ich hab da mal eine (ein paar) Frage(n)!
Wir haben letztes Jahr eine Eigentumswohnung in einem sechs Familienhaus (oder bessergesagt, 2 x 3 Wohnungen, die aber laut Teilungserklärung zusammengehören). Jetzt haben wir nach langem Kampf dem alten Verwalter zum Jahresende gekündigt, nun meine Frage(n):
Was muß ich beachten wenn ich Verwalter dieser Hausgemeinschaft werde, die Mehrheit hätte ich… wir wären uns einig!
Also wer weiß etwas zu den rechtlichen Pflicht + Rechten?
…sollte man eine Versicherung abschließen?
Wie sieht das mit der Bestellung durch einen Rechtsanwalt aus?
Ich hoffe es gibt jemanden der mir meine Fragen beantworten kann, oder aus eigener Erfahrung erzählen kann? Danke!!!
Hallo!
Hallo,
Ein Hausverwalter übernimmt eine schwere Aufgabe.
Buchempfehlung:
Weitnauer: Wohnungseigentumsgesetz
Kommentar.
Verlag Vahlen.
Ob der Verlag heute noch existiert, weiß ich nicht.
Gruß:
Manni
Hallo!
Moin,
wenn alles klar geht, hat der WEG-Verwalter nicht wirklich viel zu tun. Doch wehe es geht etwas schief!!!
Was ist zu tun (unvollständige Aufzählung):
Überwachung Zahlung Wohngeld
Auftrag und Abwicklung laufender Unterhaltung (Reparaturen, Wartung)
Überwachung laufender Verträge wie z.B. Versicherungen
Zahlung der Rechnungen
Buchhaltung
Fertigung Hausabrechnung
Anlage und Verwaltung der Rückstellungen
Vorbereitung und Durchführung jährlicher WEG-Versammlung
Ansprechpartner für Behörden
Was kann schiefgehen (unvollständige Aufzählung):
WEG-Abrechnung
Nicht zahlen Wohngeld
Haftung Sachmangel Reparaturen
Unterlassene Überwachung und dadurch Schäden (Heizung, Aufzug)
Probleme durch fehlerhafte WEG-Versammlung (Einladung, Durchführung, Beschlüsse)
Fazit:
Wenn man keine oder nur laienhafte Ahnung davon hat, sollte man die Finger weglassen. Es könnten durch Unterlassung und Fehlverhalten erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen. So teuer ist eine professionelle Verwaltung auch nicht.
vnA
Danke! Hab mir schon Fachbücher bestellt um einen groben überblick zu bekommen, aber vielleicht gibt es jemanden der aus eigenen Erfahrugen etwas erzählen kann?
BIn über jeden Tipp Dankbar!
Moin!
Also das die allgemeinen Aufgaben eines Verwalters (wenn man sich mit den anderen Eigtümern einig ist) nicht viel ist, ist klar. Ich frag mich wie das mit der Bestellung durch den Rechtsanwalt aussieht. Ein Verwalter muß doch durch einen Besuch bei einem Rechtsanmwalt mit einem (oder zwei) anderen Eigentümer bestellt oder beglaubigt werden … stimmt doch?
Und wie sieht es mit der Versicherung aus, die ein Verwalter abschließen sollte um sich vor ev. Rechtsansptüchen abzusichern, hat da jemand Tipps???
Hi
Und wie sieht es mit der Versicherung aus, die ein Verwalter
abschließen sollte um sich vor ev. Rechtsansptüchen
abzusichern, hat da jemand Tipps???
Ganz ehrlich?
Wenn ich mir Deine Fragen so ansehe, würde ich Dir empfehlen die Finger von der Sache zu lassen.
Ich mache in Ö nebenberuflich die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage mit insgesamt 16 Eigentümern. Habe aber vor Jahren eine entsprechende Ausbildung in einer Hausverwaltung gemacht und die Unterstützung von Rechtsanwälten.
Selbst wenn sich derzeit alle Eigentümer einig sind, kann sich sowas schnell ändern und dann steht man ziemlich doof da, wenn man erstens selber im Haus wohnt und zweitens keine echte Ahnung hat.
Gruß
Edith
Das Problem für kleine WEGs einen kompetenten Verwalter zu bekommen (zu tragbaren Kosten) ist bekannt.
Wenn die Miteigentümer vernünftig sind und nur dann…
90% der Aufgaben des Verwalters, in friedlichen Gemeinschaften, sind Buchhaltungsaufgaben. Jmd. der damit keine Erfahrung hat, sollte die Finger davon lassen.
Nicht zu vernachlässigen ist ein Interessenkonflikt - der Verwalter muss nunmal einem Miteigentümer auch knallhart in die Schranken verweisen können, kannst du das in deiner kleinen dreier Nachbarschaft auch?
Gruß n.
Hallo N!
Danke für deine Antweort! Du hast meine Befürchtungen auf den Punkt gebracht, um die Buchfürung mach ich mir keine Sorgen und um die restlichen Formalitäten… Aber was ist, wenn einer der Eigentümer in eine andere Richtung runder… wenn man nicht mehr auf „normalen Wege“ mit den Nachbarn kommunizieren kann? Sollte man sich diesen Stress antun um ein paar Euros im Monat zu sparen?
Also falls noch jemand einen Tipp oder Vorschlag für mich hat, ich bin über jede Anregung dankbar!
LG liddelbagira
Hey!
Kritik ist positiv, aber Vorschläge oder Anrregungen noch besser. Die Behauptung ich hätte von „Nix“ Ahnung hinkt ganz gewaltig … habe mich nicht ohne Grund hier angemeldet, möchte Informationen sammeln, jeder fängt mal klein an… oder? (neue Ideen, neue Wege …) Also plaudert jemand aus dem Nähkästchen???
Danke!
Hi
Kritik ist positiv, aber Vorschläge oder Anrregungen noch
besser.
Also den durchaus sehr ernst gemeinten Vorschlag doch vielleicht besser die Finger von der Sache zu lassen, willst Du also nicht hören.
Na gut, dann werde ich jetzt mal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern.
Als ich noch hauptberuflich in einer Hausverwaltung gearbeitet habe, haben wir eine Wohungseigentümergemeinschaft 3 Eigentumswohnungen verwaltet.
Für eine Verwaltung eigentlich ein Klacks, der einfach so nebenher läuft und eigentlich noch nicht mal etas, wozu man eine Hausverwaltung braucht.
Das Problem dabei war - und die Ursache warum überhaupt eine Verwaltung beauftragt wurde - daß sich die 3 Familien im Laufe der Zeit so spinnefeind wurden, daß sie sich nicht mal mehr absprechen wollten, wenn die Kehrwoche getauscht werden sollte.
Die Feindschaft ist dadurch entstanden, daß der Eigentümer, der die Verwaltung für diese Kleinstliegenschaft durchführte eine winzige gesetzliche Änderung verschlafen hat - was ja irgendwie verständlich ist, wenn man nicht ständig mit diesen Dingen zu tun hat - was der Hausgemeinschaft einiges an Unannehmlichkeiten beschert und Geld gekostet hat.
Danach stand es erstmal eine Weile 2 gegen 1. Die beiden anderen haben sich dann irgendwann auch zerstritten und keiner fühlte sich mehr für irgendwas zuständig. Rechnungen wurden nicht bezahlt usw. usw.
Interessanterweise schienen die drei Familien den Zank zu lieben, denn ausgezogen ist keiner. Aber eine Verwaltung durch einen der drei wäre unter diesen Umständen auch nicht möglich gewesen.
Gruß
Edith
Hey!
bei uns im Haus ist genau umgedreht … Es gab einen Eigentümer, der sich für den Chef gehalten hat und mit seinem besten Kumpel (= unserer jetztiger Hausverwalter) gute Geschäfte gemacht hat … es wurde überhöhte Abrechungen veranschlagt etc… Nun sind neue Eigentümer im Haus, also frischer Wind und wir sehen es nicht ein, einer Hausverwaltung Geld in den Rachen zuschmeißen, die nur Mist verbockt … Es werden Baugutachter beauftragt … die teueres Geld kosten und uns etwas bestätigen was wir eh schon wußten, nur gemauschel!!! Da ich mich jetzt reingehangen habe, die alte Verwaltung entlich los zu werden und auch etwas Ahnung zumindestens von Finanzen habe, möchten unserer Miteigentümer jetzt, dass ich die Hausverwaltung übernehme… Na kurz und gut: ich glaube es beleibt ein Lottospiel… Keiner weiß ob es gut geht oder nicht!
Aber Danke für deine Beiträge!
Viele Grüße
Hi
jetzt, dass ich die Hausverwaltung übernehme… Na kurz und
gut: ich glaube es beleibt ein Lottospiel… Keiner weiß ob es
gut geht oder nicht!
Dann wünsche ich Dir/Euch gutes Gelingen und daß Euer „Experiment“ nicht schiefgeht. 
Gruß
Edith
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Kündigung des Vorverwalters rechtlich in Ordnung geht, also entweder der Bestellungszeitraum abläuft oder ihr gemäß einer vertraglich vereinbarten Frist gekündigt habt. Ansonsten könnte es passieren, dass der Vorverwalter noch weiterhin seine Vergütung verlangt.
Für die Neubestellung braucht man keinen Rechtsanwalt. Ein Mehrheitsbeschluss in einer ordentlich einberufenen Versammlung (Einladungsfrist, Tagesordnung, Protokoll - alles beachten) reicht aus. In der Regel wird dort entweder ein Eigentümer per Wahl damit bevollmächtigt, den Verwaltervertrag zu unterschreiben, oder aber alle Eigentümer unterschreiben.
Die passende Versicherung wäre eine Vermögensschadenshaftpflicht (ich hoffe, ich habe das auswendig richtig zitiert, ich habe meine zum Glück noch nie gebraucht.
Es reicht bei weitem nicht, sich nur allgemein mit Finanzen auszukennen. Wie schon jemand anderes schreib, solange es läuft, passiert nicht viel, aber wehe, irgendwelche Formalitäten werden von dir nicht beachtet und ein böswilliger Eigentümer wehrt sich. Da interessiert sich kein Richter dafür, dass du nur Laienverwalter bist.
Ich verwalte zum Beispiel ein Objekt, das durch die Fehler eines Vorverwalters einige Tausender verloren hat, ihn aber nicht haftbar machen konnte.
In einem anderen Objekt (Dreifamilienhaus) war der Verwalter nicht in der Lage, sich gegen einen ständig nicht zahlenden Miteigentümer zu wehren, denn es ist halt auch der Nachbar, da beantragt man doch keinen Mahnbescheid.
Da ich oft Objekte übernehme, die vorher ein Miteigentümer verwaltet hat, kann ich dir versichern, dass viele Gemeinschaften oft nur Glück hatten.
Ein weiteres Problem ist, dass du einerseits als Verwalter neutral sein sollst, andererseits als Eigentümer ja mit abstimmst. Vor vielen Jahren hatte ich diese Situation selbst, das kann brenzlig werden, wenn es um viel Geld geht - und bei einem Haus kommt das schon ab und zu vor.
Auch aufgrund deiner bisherigen Antworten rate ich dir dringend von der Verwaltung ab.
Gruß, Insel
Sollte man sich diesen Stress antun um ein paar Euros im
Monat zu sparen?
Wie schon oben geschrieben - nein.
Auf lange Sicht kann das seeeeehr teuer werden, du haftest schließlich auch. Jetzt sind dir deine Miteigentümer vielleicht noch dankbar, dass du das für einen Spottpreis und eventuell ohne Anmeldung machst, aber wenn etwas vorfällt, halten sie nicht zu dir.
Kritik ist positiv, aber Vorschläge oder Anrregungen noch
besser. Die Behauptung ich hätte von „Nix“ Ahnung hinkt ganz
gewaltig … habe mich nicht ohne Grund hier angemeldet,
Sei mir nicht böse, aber das, was du bisher geschrieben hast, beweist, dass du von der Materie wenig Ahnung hast.
Das ist nicht schlimm, kann nur schlimm enden, wenn du dich übernimmst.
Hallo!
Das íst mein Problem! Ich kannte bis wir diese Wohnung letztes Jahr gekauft haben nur Eigentümerversammlungen die eher wie ein Kaffeklatsch geführt wurden und auch der Eigentümer der die Verwaltertätigkeiten führt, macht dies auch eher „leihenhaft“ und wie ich nun auch weiß leider total falsch ohne über die Konsequenzen nachzudenken … Es gab dabei bis heute (noch) keine Probleme!
Noch eine „blöde“ Frage, aber gibt es Kurse spezielle Kurse die man belegen kann um das Verwalterhandwerk zu lernen, also für den privaten Gebrauch?
Vielen Danke für deine wahren Worte!
Hallo,
Noch eine „blöde“ Frage, aber gibt es Kurse spezielle Kurse
die man belegen kann um das Verwalterhandwerk zu lernen, also
für den privaten Gebrauch?
Das ist keine blöde Frage 
Hier werden die Kurse angeboten von einem großen Institut, laufen aber über die örtliche IHK, sprich, diese schreibt sie aus und organisiert auch eine Art Abschlussprüfung. Allerdings kosten diese Kurse ziemlich viel, ich bezweifle, dass es sich lohnt, wenn jemand dann tatsächlich nur das eigene Objekt verwalten möchte.
Viele Grüße
Insel