Selbstvornahme Reparatur

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:Wegen anstehender Balkonsanierung betreten Ende 2012 Vermieter
und Handwerker eine Wohnung im Dachgeschoß. Im Zuge dieser
Besichtigung wird festgestellt das alle vier Kippfenster in der
Dachschräge auf Grund von Verarbeitungsfehlern getauscht werden
müssen, Rahmen sind durchgefault, Handwerker notiert sich die
Bezeichnungen.
Der Mieter gibt ein Jahr lang Termine durch an denen es gut passen
würde die Fenster endlich zu wechseln, nichts passiert.
Vor ca. 3 Wochen folgt eine erneute Besichtigung, Fenster sind nicht
besser geworden, der Vermieter verspricht sich umgehend zu kümmern.
Wieder passiert nichts.
Nun würde der Mieter gern vor Beginn der nassen Jahreszeit die Fenster
von einem selbst ausgesuchten Fachbetrieb tauschen lassen, die Kosten
dafür übernehmen und später von der Kaltmiete einbehalten.Darf er das? Gibt es was zu beachten (Ankündigung der Maßnahme ö.ä.)?Danke ihr Ratgeber und Gruß

Hallo SuTiKa,

ja, ich denke es gibt dabei etwas zu beachten: der Vermieter ist eindeutig in Verzug.

In einem solchen Falle schreibt man eine „Abmahnung“: Sachverhalt schildern, dass über
xx Monate nichts geschehen ist und auch nach der zweiten Besichtigung wieder nichts.

Frist setzen: der Vermieter soll einen Handwerker beauftragen, die Fenster sollen bis zum
xxx Oktober ausgetauscht werden.

Wenn das nicht geschieht, wird der Mieter es selbst veranlassen, die Rechnung bezahlen und dann in xx Raten von der Miete abziehen.

Das sollte eigentlich wirken.

Viel Erfolg und Gruß
Walter VB

… und ich als Vermieter weiße dem Mieter nach, dass eine einfache Reparatur für 12,50 € das Problem beseitigt hätte und danke dem Mieter für den Einbau neuer Fenster.
Nein, im Ernst: Wenn man von einem derart schwierigen Thema keine Ahnung hat, sollte man sich professionelle Hilfe holen.
Hinweis: Bei verbessertem Wärmedämmwert der neuen Fenster können Teile der entstandenen Kosten als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden.

vnA