Selbstvorwürfe?

Für mich gehört das in die Rubrik Ethik.

Bueno. Hab momentan 30 Mitarbeiter (Aushilfen) zu führen. Heute zwei nach Hause geschickt und das plagt mich. Der eine die Einstellung: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren. Zweimal drauf hingewiesen, sich doch etwas schneller zu bewegen.
Der andere kam mit der Materie nicht zurecht, ihm mehrfach gesagt, wenn was nicht klar ist, fragen Sie bitte. Großer Mist kam bei raus. Andere mußten deswegen zwei Stunden nacharbeiten. Den Knaben auch nach Hause geschickt.

Hallo

Ganz lustig was die Leute so alles bewegt…

Aber Spaß beiseite: Allein das Du hier fragst, beweist doch, daß Du Gewissensbisse hast, oder?

Es gibt für kein Verhalten eine Pauschal-Lösung. Ob Du richtig oder falsch gehandelt hast, kannst nur Du allein entscheiden.

Aber ich würde mal sagen, daß Du vielleicht hier etwas die Geduld verloren hast.

Nichts für ungut…

rolf

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@

rolf

Na ja, danke für Sprüche. Aber wenn Du am Tag 5.000 € für Aushilfen verballerst, denkst auch drüber nach. Und ich bin die Geduld Person, sei versichert.

Hi,
herzlichen Glückwunsch für dein Verhalten. Ich finde es toll, dass du das Rückrad hast, so zu handeln. Zu viele Menschen meinen, sie könnten auf Kosten anderer Leben. Das macht unserern Staat kaputt. Du hast den großen Mut gezeigt, dass du das nicht mit dir machen lässt. Du scheinst den Leuten eine Chance zu geben, aber wer nicht will, der will nicht und dann ist das für mich ein Schnorrer, der auf Kosten anderer lebt. Der muss rausfliegen und am besten dann auch keine Sozialhilfe mehr bekommen, denn der benimmt sich nicht sozial, warum soll er dann noch Hilfe bekommen.
Also, weg mit dem schlechten Gewissen. Du bist nicht skrupellos, das zeigen deine Gedanken, die du dir hier machst. Aber du hast Sinn für soziale Gerechtigkeit.

Im Interesse des Betriebes erforderliche Entlassungen unterliegen nicht den persönlichen Gefühlen.
Im Gegensatz zu fest Angestellten Mitarbeitern hat eine Aushilfe keinen Anspruch auf „sozialverträgliche Auswahl“. Bei der Beurteilung der Leistung gilt die Orientierung an den Durchschnittsleistungen anderer Aushilfen. Mangelnde Leistungsbereitschaft oder mangelhaftes Sozialverhalten im Team muss eine Kündigung zur Folge haben. Wie gesagt im Interesse des Betriebes.
Also kein schlechtes Gewissen wegen der Entlassenen, sondern gutes Gewissen gegenüber den weiter Beschäftigten. N.

Hallo Antares,

ich freue mich zunächst einmals zu hören, dass hier ein Mensch mit Personalverantwortung sich dieser Verantwortung auch bewußt ist.

Prinzipiell sollte jeder Mensch eine Chance haben, für seinen Lebensunterhalt selber sorgen zu können. Das Problem ist dabei, dass Menschen unterschiedlich begabt sind. Dies wird von den Propangandisten der Selbstvarantwortung immer wieder vergessen.

Die Frage, die du dir stellen solltest sind diese.
Waren die beiden willens ihren Job zu tun?
Waren die beiden ausreichend qualifiziert ihren Job zu tun?
Wurden die beiden ausreichend angeleitet?

Wenn du die erste Frage mit Nein und die zweite und dritte Frage mit Ja beantworten kannst, hast du korrekt und verantwortlich gehandelt.

1.) Wenn jemand seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen will, ist es deine Pflicht die Konsequenzen zu ziehen. Geld gegen Arbeit.

2.) Wenn jemand unfähig ist seinen Job zu tun, stellt sich die Frage, ob schon bei der Einstellung etwas schiefgelaufen ist. Andernfalls könnte hier mangelhaftes Coaching vorliegen.
Wenn ein Mitarbeiter schlecht eingewiesen wurde oder unzureichend betreut wird, liegt der Fehler beim Vorgesetzten. Selbständiges Arbeiten und eigenständige Beurteilung der eigenen Defizite kann man von hochqualifizierten Mitarbeitern erwarten. Wie sieht es damit bei Aushilfen aus?

Gruß
Carlos