Hallo,
ich wollte mal die Forumsmeinung zum Thema Majorisierung anfragen.
Mal angenommen es gibt eine Gemeinschaft in der nach MEA abgestimmt wird (nicht pro Kopf). Es gibt einen Eigentümer der 52% hält.
Spricht aus Eurer Sich etwas dagegen wenn dieser seine eigene WEG Verwaltung zum Verwalter bestellt?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Grüße,
mitglied33754
Klar spricht etwas dagegen. Er hat keine Berechtigung dazu. Allerdings kann die WEG zum Verwalter bestellen wen sie will. Und diese Entscheidung wird von der WEG mit einfacher Mehrheit getroffen.
Das Ergebnis ist das gleiche, lediglich der weg ist ein anderer.
vnA *der niemals einer WEG beitreten würde bei der eine Einzelperson, außer ihm selbst, die Mehrheit hat*
Hallo mitglied33754
dem Kollegen des Vorbeitrages muss ich leider widersprechen.
Nach § 25 Abs. 5 WEG ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung eines auf die des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäftes, was dieses beinhalten würde, betrifft.
LG
Immohai
Man lernt nie aus. Danke für die Info.
Zum Glück wusste das die anderen Mitglieder der WEG zum damaligen Zeitpunkt nicht.
vnA