Self Defence Tool im Online Shop?

Hallo ins Forum,
angenommen A hat einen Onlineshop und möchte als Produkt ein sogenanntes Self Defence Tool anbieten. Das Ordnungsamt kann oder will das nicht beantworten. Die anderen Auskunftquellen sagen aus, verkaufen ja gegen Altersnachweis, verkaufen nein verboten.
Es handelt sich um einen Schlüsselanhänger in Form eines Katzenkopfes. Etwa so groß wie ein Handteller. Man steckt zwei Finger durch die Augen und könnte dann den Anhänger als Schlagverstärker nutzen.
Wenn der Shop Betreiber jetzt einen Altersnachweis verlangt, ist er dann aussen vor?
Wenn beispielsweise Kunde B das Teil erwirbt und damit jemanden verletzt.
Diese Dinger findet man selbt bei Ebay zu Haufe wenn man gezielt danach sucht.
Danke für die Meinungen.

Hallo,

Schlagringe sind gem § 2 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 Satz 2 WaffG verboten.
Gem § 1 Abs 3 Waffg hat Umgang mit einer Waffe oder Munition, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Ein Händler hat also Umgang mit eine Verbotenen Waffe was auf § 52 Abs 12 Nr 1 WaffG hinauslaufen würde

Grüße
miamei

Hallo!

In welcher Sprache fragte A ein deutsches Ordnungsamt? Nannte A das Teil „Self Defence Tool“ oder wurde das Ding ohne Vernebelungsversuche in der Amtssprache als Schlagring bezeichnet? Dann nämlich hätte es die Chance auf eine Auskunft gegeben. Rechtliches zum Schlagring bietet Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Schlagring#Rechtliches.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend oder Guten Morgen Wolfgang,
je nach dem wann du liest.
Dem OA Mitarbeiter wurde ein Bild gezeigt und das denglische Wort übersetzt.
Der Punkt für den sich A interessiert ist der, ist der Verkäufer haftbar wenn Kunde jemanden damit verletzt?
Im Netz findet man solche Teile auch von deutschen Online Händlern.
Irgendwie möchte keiner dazu sich äußern.
Gruß
M