Hallo, ich benötige mal wieder eine Auskunft:
Freundin möchte n e b e n b e i als Tierkommunikatorin arbeiten - von Zuhause aus, nach Feierabend, ohne Ladengeschäft, alles mittels Email und Telefon.
Da sie Finanzämter respektiert, will Sie diese Tätigkeit natürlich korrekt anmelden.
Jetzt stellt sich die Frage: Gewerbetätigkeit oder Freiberuf? Wie muss sie dass mit dieser Umsatzsteuerbefreiung machen??
Da die Tätigkeit ja im esoterischem Bereich liegt, dachte ich, dass sie freiberuflich sein könnte und lediglich eine Einnahme/Überschuss-Buchführung braucht.
Inzwischen habe ich aber dermaßen unterschiedliche Meinungen zu Höre bekommen, dass ich mal lieber hier nachfrage.
Besten Dank
gruß Jörg
Da sie Finanzämter respektiert, will Sie diese Tätigkeit
natürlich korrekt anmelden.
Gute Idee
Jetzt stellt sich die Frage: Gewerbetätigkeit oder Freiberuf?
Hier gibt es einen Vergleich:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm
n e b e n b e i
Dann macht es finanziell kaum einen Unterschied, ob es Gewerbe oder Freiberuf ist.
Wie muss sie dass mit dieser Umsatzsteuerbefreiung machen??
Lies mal in http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm die Abschnitte „Anmeldung“ und „Umsatzsteuer“ (und die anderen auch)
und lediglich eine
Einnahme/Überschuss-Buchführung braucht.
Das ist bei Gewerbe und Freiberuf gleich
Gruß JoKu
Hallo Jörg,
bloß paar Stichworte zu der großen und systematischen Übersicht, die Joku verlinkt hat - mich freuts immer, wenn er so bescheiden ist und nicht verrät, wessen Fleiß eigentlich die Klicktipps zu verdanken sind:
Jetzt stellt sich die Frage: Gewerbetätigkeit oder Freiberuf?
Gewerbe. Wenn die Tätigkeit zwingend die Kenntnisse eines diplomierten Biologen oder Tierarztes voraussetzen würde, wäre es egal, ob der Tierkommunikator diese Kenntnisse im Rahmen eines Studiums erworben hat oder nicht. Alldieweil die notwendigen Kenntnisse aber ihrer Natur nach mit keiner der in § 18 I EStG bezeichneten Tätigkeiten in Verbindung zu bringen sind, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb.
Wie muss sie dass mit dieser Umsatzsteuerbefreiung machen?
Eine Umsatzsteuerbefreiung gibts in diesem Fall nicht. Es gibt aber die „Kleinunternehmerbesteuerung“ gem. § 19 I UStG, die unter bestimmten Umständen vorsieht, daß keine USt erhoben wird. Wenn man sie nutzen will, muß man gar nichts machen, bloß halt nicht zu viel Umsatz.
Da die Tätigkeit ja im esoterischem Bereich liegt, dachte ich,
dass sie freiberuflich sein könnte
Nein, das hat mit Esoterik nichts zu tun, falls man mal von der Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer absieht, die in § 18 I EStG genannt ist und durchaus zu den esoterischen Tätigkeiten gezählt werden könnte…
und lediglich eine
Einnahme/Überschuss-Buchführung braucht.
Das ist (verzeih die Krümelpickerei, Joku!) bei Gewerbetreibenden auch möglich, solange sie nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften Bücher führen und bilanzieren müssen, oder ihr Gewinn bis 30.000 € und der Umsatz bis 350.000 € (mit paar hier nicht relevanten Ausnahmen) beträgt. D.h. bis zu diesen Grenzen ist die Abgrenzung Gewerbe/Freier Beruf (hier sind wir wieder einig, Joku) nicht relevant.
Zum Nachlesen nochmal die Seite mit dem Bundesadler:
(Freiberufler:smile:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…
(Kleinunternehmer:smile:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Ich bin kürzlich drauf aufmerksam geworden, daß im Internet eine Seite „Traumtänzer“ oder so ähnlich rumgeistert, die die Kleinunternehmerkiste an und für sich nicht schlecht behandelt, aber mit dem dummen Fehler versehen ist, daß da drin steht, ein Kleinunternehmer müsse irgendwas beantragen, damit der die Kleinunternehmerbesteuerung anwenden darf. Das mag ziemlich Kreise gezogen haben und daher inzwischen zu den „verschiedenen Ansichten“ geführt haben. Aber in solchen Sachen ists immer ganz zweckmäßig, sich ganz stur und fantasielos am Gesetz entlangzuhangeln. Was bei dem grässlichen § 18 I EStG sicher nicht ganz einfach ist, das ist wahr…
Beiläufig: Bevor man um jeden Preis versucht, einen Gewerbebetrieb als freiberufliche Tätigkeit darzustellen und durchzupauken, ists nützlich, wenn man sich überlegt, welche Vorteile man dadurch überhaupt im konkreten Fall gewinnen kann. Oft sinds keine oder bloß herzlich wenige.
Schöne Grüße
MM