Hallo zusammen
Im Oktober letzten Jahres habe ich ein Knöllchen in Höhe von 20€ bekommen das ist leider etwas länger liegen belieben wurde aber mit der 1. Ermahnung gezahlt.
und bin dann für einige Wochen ins Krankenhaus gegangen
Heute bekam ich eine Mahnungvon weit mehr als dem doppelten Betrag.
also habe ich meine Kontoauszüge rausgesucht und wurde fündig
Betrag - bezahlt
und wurde einige Tage später Rückgebucht wegen
„nicht fristgerechter Zahlung“
muß ich das verstehen ? kann ich das verstehen?
an wen kann ich mich wenden?
Gruß die verwunderte
Hallo…
Leider JA…!
Die 20 Euro waren ein Angebot - gültig nur bei fristgerechter Zahlung…
Gruß - Helena
Hallo Verwunderte,
der offizielle Ausdruck für „Knöllchen“ heißt Verwarngeld. Nur, wenn das Verwarngeld, also die 20 EUR, fristgerecht (!) gezahlt werden, ist die Sache erledigt. Bei nicht fristgerechter Zahlung leitet die Behörde ein förmliches Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Wann die Frist abläuft, steht im Verwarngeldbescheid. Schluderigkeit ist leider kein Grund, durch den sich die Frist verlängert. Dennoch würde ich es mal mit einem höflichen Anruf bei der Bußgeldstelle probieren.
Viele Grüße
colonia-matthes
Danke für die Antworten
Ich werde dann Montag gleich mal ein freundliches Telefongespräch führen
Gruß