Herzlichen Glückwunsch!
Hi Sven,
ein Freund von mir hat einen Debitel E-Plus-Vertrag, mit dem
er normalerweise für ca. 100 DM im Monat telefoniert. Jetzt
hat er plötzlich eine Rechnung von 730 DM ins Haus bekommen.
Bisher hat er übrigens keine Einzelverbindungsnachweise
erhalten (die sind doch bei Handy-Providern Pflicht, oder irre
ich mich da ?). Ich habe Ihm geraten, diese jetzt anzufordern.
Weil er sie nicht im Vertrag beantragt hat! EVN sind - weder für´s Festnetz noch für´s Handy - Pflicht und kosten außerdem extra (ich glaube, etwa 3,00 - 5,00 DM). Ist ohnehin nur sinnvoll, wenn man geschäftlich UND privat telefoniert.
Und was kann er dann machen ?
Ich hoffe, daß er
- die vorausgegangenen Rechnungen (um zu belegen, daß die letzte Rg. gehörig von den übrigen abweicht) hat,
- sich nicht in den letzten Wochen eine Liebste im Ausland angelacht und mit ihr hemmungslos Liebesschwüre per Handy ausgetauscht hat,
- in dem letzten halben Jahr nicht wie ein geisteskranker SMS verschickt hat (die Dinger werden nämlich manchmal erst Wochen/Monate später abgerechnet).
Nehmen wir an, da sind dann Gespräche drauf, die er
tatsächlich nicht geführt hat, wie kann er’s beweisen ???
Was ist zu tun und zu beachten ?
Mit einem Handy wird es zwar ein bißchen schwieriger/langwieriger, geht aber trotzdem.
Als Erstes: Debitel in etwa so anschreiben
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe festgestellt, daß die Höhe der Rechnung Nr. … vom … erheblich von meinen üblichen Rechnungen abweicht. Ich darf Sie bitten, mir zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung einmalig einen Einzelverbindungsnachweis zukommen zu lassen.
Ihre vorgenannte Rechnung werde ich unter dem Vorbehalt der Rückforderung begleichen."
Als Zweites: Falls sich Debitel querstellt, regelmäßig anrufen und nerven. Schließlich wollen DIE ja die Kohle.
Als Drittes: Sobald der EVN angekommen ist, G R Ü N D L I C H S T prüfen.
Als Viertes:
a) wenn die Rechnung richtig ist, selbst schuld!
b) falls sie tatsächlich falsch ist, bedeutet es Arbeit (Achtung! Dummheit schützt vor Rechnungszahlunjg nicht! Wenn Du das Handy an einen Kumpel ausgeliehen hast, mußt Du Dir die eventuell verquatschten Gebühren von ihm holen).
Erst mal den EVN abwarten!
So long
Tessa