Frage:
Kann jemand für eine (angenommene)„Tat“ verurteilt werden, für deren „Tat-Existenz(Tatausführung)“ kein Beweis vorliegt?
Angenommen:
Jemand wird für einen begangenen Mord verurteilt obwohl es keine Leiche gibt (vermeintlich ermordete Person nicht auffindbar - damit auch deren angebliche Leiche nicht „vorliegend“).
Es gibt kein Geständnis des vermeintlichen Täters.
Es gibt keine Leiche.
Es gibt keine Zeugen.
Es gibt keine Tatspuren.
Kann es sein, dass aber genau solche Urteile schon ergangen sind?
Ich meine mich an einen solchen Fall entsinnen zu können.
Freundlichen Dank im Voraus und selbstverständlich auch freundliche Grüsse
Anonym