Hallo Experten!
Zunächst sorry, weil ich ja nicht weiß ob ich im richtigen Brett bin.
Und nochmals sorry für die Formulierung des Tittels… (fiel mir aber nichts besseres ein).
Und nun die Frage:
Spricht etwas dagegen bzw ist es irgendwie untersagt, Luftballons an Ampeln (oder andere Verkehrsschildern) mit Schnurren festzubinden, damit Gäste einer bestimmten Adresse finden?
Selbstverständlich wird dadurch nichts Wichtiges versteckt oder den Verkehr dadurch beeinträchtig!
Vielen Dank für eure Auskunft!
Schöne Grüße
Helena
Hallo,
ich sage mal ja, denn als mein Mutter Ihr Bekannter für den Antiquitätenverband Schilder der nächsten Antik-Messe aufstellen wollte, mußte er jedesmal dies genehmigen lassen und da waren dann immer zwei Blätter (!!) mit dran, wo er alles die Schilder NICHT aufstellen darf. (In Nähe Ampeln, Kreuzungen etc.)
Da aber die Politik sich auch nie dran hält wenn Wahlen sind und alles zukleistert, mußt Du nun selbst wissen, ob Du das Verantworten kannst.
gruß
dennis
Hi Helena,
auch ich bringe ab und zu Schilder im öffentlichen Verkehrsraum an (zweistellige Nummerntafeln für Rallyeteilnehmer) und darf das auch nur aufgrund behördlicher Genehmigung. Wir dürfen die an Bäumen, Laternen etc anbringen, aber nicht an Ampeln oder an Verkehrszeichen, mit dem Grund, dass davon nicht abgelenkt werden darf. Wahrscheinlich haben die Parteien da Sonderrechte.
In Deiner Stelle würde ich das Ordnungsamt fragen, sonst riskierst Du, dass die Sachen entfernt werden odr Du vielleicht sogar ein Bussgeld zahlen musst.
Gruss Hans-Jürgen
***
Vielen herzlichen Dank, Hans-Jürgen! m.T.
Hallo Hans-Jürgen!
Zunächst vielen herzlichen Dank für Deine sehr schnelle Antwort!!! :o))
Da mir ein Anruf kaum was kostet und gewiß nicht schadet, werde ich mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen und schauen was sie sagen…
Ganz liebe Grüße und ein * von mir aus Nürnberg!
Helena
Vielen Dank, Dennis!
Hallo Dennis!
Auch Dir zunächst vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!
Ich werde den Ordnungsamt anrufen. Da werde ich mir dann Gewißheit schaffen.
Ansonsten denke ich, daß ich eigentlich kein Bußgeld zu befürchten hätte, denn es ist ja nicht direkt nachzuweisen, wer das dort angebracht hat (selbst wenn es zu mir nach Hause führt) aber vorallem deshalb weil man diese „Beeinträchtigung“ kinderleicht zu entfernen wäre: Eine Stecknadel reicht! ;o)))
Also nochmals vielen Dank und ein * von mir!
Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
hallo Dennis,
mit Aufstellern verhält es sich deshalb so, da sie eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes darstellen und deshalb einer Genehmigung bedürfen (ist u.a. Straßengesetz geregelt).
Im Prinzip ist alles, was den öffentlichen Verkehrsraum betrifft (Straßen, Gehwege, Verkehrszeichen, Ampeln & Co.), vorher erst durch eine Behörde „abzusegnen“.
Grüßle,
Bea
Antwort gehört unter die von dem Ursprungsautor
gruß
dennis