Seltsames Jugendamt

Erstmal Hallo,

Ich weiß nicht wie ich die Sachlage erläutern soll, aber ich versuche es mal so:

Mädchen (17 und noch Schülerin) zieht aus (das Elternhaus ist Prügelwerkstatt mit x Sterne).
Mädchen schaltet Jugendamt ein. Es kommt zu einem Gespräch bei dem die Eltern erscheinen.
Mädchen möchte eine eigene Wohnung. Eltern blocken ab und untersagen der Tochter bei ihrer Schwester (24, hat dieselben Erfahrungen gemacht in dieser Prügelwerkstatt) zu wohnen. Vielmehr verlangen sie dass die Tochter bei der Oma ist, wozu diese auch einverstanden wäre.
Dies sind Fakten die von beiden Seiten bestätigt werden, allerdings in unterschiedlicher Form.

Das Jugendamt verweigert dem Mädchen eine Wohnung (es liegt eine Anzeige vor wegen den Schlägen) und stellt es dem Mädchen frei wieder nach Hause zu gehen, macht aber keine Aussage über den Verbleibt (Schwester oder Oma)! Ich finde es seltsam.
Wenn, angenommen, das Mädchen zur Oma zieht, müsste das Jugendamt nicht zuvor prüfen wie die Oma lebt?
Dem Jugendamt ist bekannt dass die Oma nur eine kleine Wohnung hat und sie das Bett mit der Enkelin teilen muss. Weder die Eine noch die Andere haben eine Intimsphäre oder besser gesagt können sich zurückziehen.

Die Eltern haben der Oma angeboten die Unterkunft etc. zu bezahlen, sind aber nicht bereit das Mädel in eine WG ziehen zu lassen(was sie wünscht). Den Eltern ist klar dass sie ca. 500 € bezahlen müssen wenn das Mädel in eine WG ziehen würde. Somit wäre eine Abfindung von ca. 150 € für die Oma willkommen.

Alles etwas seltsam. Meine Frage nun: Verhält sich das Jugendamt richtig? Welche Möglichkeiten gäbe es noch für das Mädel? Was haltet ihr davon oder würdet ihr empfehlen.

Würde mich über Tipps und Anregungen freuen.
Schönen Gruß
Claude

Hallo,

das Mädchen könnte theoretisch das Jugendamt bitten, dass es - wegen der körperlichen Übergriffe durch die Eltern - in Obhut genommen wird.
Normalerweise kommt es dann in betreutes Wohnen oder eine Pflegefamilie oder in ein Heim oder zu Verwandten.

Das Problem ist, dass viele Jugendämter die Kosten für eine solche Unterbringung eines schon soooo „alten“ Jugendlichen nicht mehr aufbringen wollen oder können. Sie wiegeln dann also ab.

Meine damals 16 1/2 Jährige Stieftochter wurde auch von ihrer Mutter geschlagen. Der geschiedene Vater befand sich zum damaligen Zeitpunkt für längere Zeit beruflich im Ausland. Ich war mit dem Vater noch nicht verheiratet gewesen.

Ich fuhr dann in die Stadt wo das Mädchen lebte und ging mit ihm zum Jugendamt. Die zuständige Mitarbeiterin wollte sie in Obhut nehmen. Dann kam ihr Chef und bemängelte: „dann fällt sie aber dem Staat zur Last“.
Mein etwas „giftiges“ das zahlt der Papa, tat er dann mit Teenagermarotten ab, soooo schlimm wird es bei der Mutter schon nicht sein.
Als er gegangen war, gab die Mitarbeiterin das Mädchen in meine Obhut, obwohl ich nicht mal mit dem Vater verlobt oder verheiratet war und ca. 400 km entfernt wohnte.

Also mit der Schwester oder einer anderen geeigneten „respektablen“ Person zum Jugendamt und evtl. auch Druck aufbauen und diese „in-Obhut-Nahme“ als Alternative vorschlagen.

Allerdings ist das Mädchen nicht unbedingt alleine auf das Jugendamt angewiesen.

Es könnte sich einen Anwalt nehmen und z. B. klagen (oder durch anderen Druck veranlassen), dass die Eltern zustimmen, dass es bei der Schwester wohnt. Natürlich muss es bei der Schwester nichts Negatives geben.

Den Anwalt bekommt es bezahlt, wenn es mit dem Nachweis dass sie Schülerin ohne Einkommen ist zum Amtsgericht geht und dort einen „Beratungsschein“ ausstellen lässt. Mit diesem kann es einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen und wird gegen einer Gebühr von 10 Euro dann vom Anwalt unterstützt.

Der Anwalt kann auch gleich prüfen, ob sich das Jugendamt richtig verhält, wenn es minderjährigen Kindern die körperliche Gewalt erfahren nicht vor solchen Übergriffen schützt.

Eine andere Alternative ist: einfach zur Schwester ziehen. Was sollen die Eltern machen? Polizei schicken um sie abzuholen? Keiner kann was tun, wenn so große Kinder einfach ihre eigenen Wege gehen. Man kann sie nicht einsperren oder festnageln. Die Polizei wendet auch keine Gewalt an. Inwieweit die Eltern dann Unterhalt bezahlen müssen, kann ich nicht sagen, das wäre dann wieder mit Anwalt über den Beratungsschein zu regeln.

Vor gaaaaaanz vielen Jahren wurde man noch mit 21 Jahren volljährig. Als ich ca. 18 Jahre alt war, meinte meine Mutter auch, dass es mit Gewalt leichter geht.
Ich bin damals zu einer Tante geflüchtet und danach ganz alleine direkt zum Vormundschaftsgericht gegangen. Dort habe ich den Antrag gestellt, dass ich ausziehen darf. Soweit ich mich erinnere, hat der Richter/Rechtspfleger(?) dann sogar für mich einen Platz in einem Frauenwohnheim (kein Frauenhaus) besorgt.
Er übte Druck auf meine Mutter aus, dass sie den Auszug schriftlich genehmigte. Mein Vater war eh damit einverstanden gewesen. Hätte sie nicht unterschrieben, hätte er einen entsprechenden Beschluss gemacht.

Ob heutzutage noch der gleiche Weg gangbar ist, weiß ich nicht.

Ein weiterer Weg ist, wenn es wieder Übergriffe gibt, in ein Frauenhaus zu flüchten. Das sollte helfen, auch wenn die Übergriffe nicht von einem Mann gemacht werden.
Das war für mich damals die Option bei meiner Stieftochter gewesen, wenn die anderen Möglichkeiten nicht geholfen hätten. Ich wäre dann mit ihr in ein Frauenhaus gegangen.

Ach ja: wenn es sichtbare Zeichen der Gewalt gibt, diese dokumentieren und auch evtl. einen Arzt aufsuchen und ein entsprechendes Attest ausstellen lassen.

Gruß
Ingrid

Ich bin mir fast sicher, daß das Mädchen nicht zur Oma ziehen dürfte, denn zumindest ein eigenes Bett ist eine Grundvoraussetzung. Außerdem wird sicherlich ein Rückzugsraum für die 17 jährige Enkelin z.B. für Hausaufgaben intimsphäre usw. gefordert werden. Des weiterne darf die Frage gestellt werden, wie lange wird es dauern, bis die Enkelin nicht mehr bei Oma schlafen möchte? 2, oder 4 Wochen, oder gar 4 Monate? Ist die Enkelin mit Essen für 5.- Euro pro Tag (30 x 5 = 150) zufrieden? Wovon kauft sie sich Klamotten, Handykarten, Kosmetik, Schulzeug, Fahrkarten für Bus o.ä. mal ein Eis, oder Disco usw.? Der Vater/Mutter einer unehelichen Tochter müßte mehr als das Doppelte an Unterhalt bezahlen. Da die Oma kein Elternteil ist, müßte ihr der ganze Unterhalt, also 2 Mal, zuzüglich Kindergeld zustehen. Übrigends würden 500.- Euro für alle Kosten in einer WG auch nicht reichen.

Das ist der Grund, warum das Jugendamt nicht zustimmt.

Gruß Bert

Also mit dem Alter, das kann so nicht stimmen, in Einzelfällen sind Jugendämter sogar zuständig für junge Erwachsene bis zu 27 Jahren.
Ich habe gerade nochmal in das etwas ältere KJHG geguckt (2000), das ich als Broschüre da habe. Im§ 42 steht „DasJugendamt ist verpflichtet,ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für dasWohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.“
Also bei einer Jugendlichen, die misshandelt wird, ist von einer Gefährdung des Wohles ja wohl auszugehen. Seit - bin mir nicht sicher- 2006 oder später -gibt es ja den § 8a, der nachträglich eingefügt wurde, um bei Kindeswohlgefährdung schneller eingreifen,Kinder aber natürlcih auch Jugendliche zu schützen.
Ich glaube, an Stelle der Jugendlichen würde ich mir einen schriftlichen (Ablehnungs-)Bescheid anfordern mit Rechtsmittelbelehrung und dann ggfs.einen Anwalt einschalten.
Gruß Fridacool