Das heißt Du, Du bist schon länger selbstständig und hast auch ein Gewerbe angemeldet? Weiß die Krankenkasse davon? Das Einkommen muss immer mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden. Wenn Du nur in 2 Monaten mehr verdienst, dann würde ich versuchen dies der Kasse nachträglich zu melden und zu sagen, dass Du unverhofft ein paar Aufträge mehr übernommen hast und deswegen mehr Einkommen hattest, denn es ist möglich, dass Du ausnahmsweise 2 x im Jahr die Einkommensgrenze von 365,00 € übverschreiten kannst. Dies könnte in Form einer BWA nachgewiesen werden. Allerdings solltest Du damit rechnen, dass dies zu gegebener Zeit in verbidnung mit dem Steuerbescheid noch mal geprüft wird. 3.000,00 € sind jedoch eine großzügige Überschreitung. Die Krankenversicherung der Studenten mit einem monatlichen Beitrag von 64,66 € wäre grundsätzlich möglich, allerdings auch nur, wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Die Frage ist, ob Du bei Deiner Krankenkasse damit durch kommst. Versuchen kannst Du es auf jeden Fall. Nachlesen kannst Du das in dem Rundschreiben, das ich Dir bereits genannt habe (Gesamteinkommen für die Familienversicherung)sowie in dem vom 21.03.2006 (Studenten). Deine für Dich relevanten §§ sind § 10 SGB V, § 5 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 5 SGB V. Zum Thema haupt/nebenberuflich selbstständig gibt es eigentlich nur Urteile des Bundessozialgerichtes. Das ist ein Thema, das nicht schwarz oder weiß ist. Wenn Du an die Unterlagen zum Nachlesen nicht rankommst, schreib an [email protected]. Ich maile Sie Dir zu.