Semesterferien selbständig, Familienversicherung?

Hallo,
laut § 10 SGB V hat man kein Anrecht auf Mitversicherung in der Familienversicherung, falls man nicht hauptberuflich selbstständig ist.
Wenn ein Student in den Semesterferien selbstständig arbeitet (2-3 Monate, vollzeit, >3000 EUR pro Monat), gilt er für diese Zeit als hauptberuflich selbstständig?
Wo finde ich die Sonderregelungen gesetzlich festgeschrieben?

Hat das etwas mit geringfügiger Selbstständigkeit (§ 8 SGB IV) zu tun?

Viele Grüße,
cronor

Eine geringfügige Selbstständigkeit im Sinne des § 8 SGB IV gibt es in dieser Art nicht. Wenn diese im geringen Umfang ausgeübt wird, dann spricht man von nebenberuflich, das bedeutet aber, dass diese unter 18 Stunden in der Woche ausgeübt wird und nicht der Lebensmittelpunkt des Erwerbslebens, bzw. die Haupteinnahmequelle darstellt. Bei der Familienversicherung ist auch zu beachten, dass eine monatliche Einkommensgrenze von 365,00 € gilt. Grundsätzlich ist das Einkommen vorausschauend zu betrachten, d.h. wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie 2 - 3 Monate selbstständig sein werden und in dieser Zeit ca. 3.000,00 € monatlich verdienen, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall kommt nur eine eigene freiwillige Versicherung als hauptberuflich Selbstständiger in Betracht. Nachlesen können Sie dies im Gemeinsamen Rundschreiben „Gesamteinkommen“ der Spitzemverbände der Krankenkassen vom 24.10.2008 unter Punkt 2.5.

Hallo!
Danke für deine Antwort! Ich habe gelesen, dass es eine studentische Krankenversicherung gibt. Da ich im Semester weniger als 20 Std/Woche arbeite, würde ich die Bedingungen (glaube ich) erfüllen. Weißt du wo man das genauer nachlesen kann?
Ich tue mich schwer damit von meinem Einkommen, dass für das nächste Jahr zum Lebensunterhalt dienen soll 14.3% an KK-Beiträge zu zahlen.

Viele Grüße,
croner

Das heißt Du, Du bist schon länger selbstständig und hast auch ein Gewerbe angemeldet? Weiß die Krankenkasse davon? Das Einkommen muss immer mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden. Wenn Du nur in 2 Monaten mehr verdienst, dann würde ich versuchen dies der Kasse nachträglich zu melden und zu sagen, dass Du unverhofft ein paar Aufträge mehr übernommen hast und deswegen mehr Einkommen hattest, denn es ist möglich, dass Du ausnahmsweise 2 x im Jahr die Einkommensgrenze von 365,00 € übverschreiten kannst. Dies könnte in Form einer BWA nachgewiesen werden. Allerdings solltest Du damit rechnen, dass dies zu gegebener Zeit in verbidnung mit dem Steuerbescheid noch mal geprüft wird. 3.000,00 € sind jedoch eine großzügige Überschreitung. Die Krankenversicherung der Studenten mit einem monatlichen Beitrag von 64,66 € wäre grundsätzlich möglich, allerdings auch nur, wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Die Frage ist, ob Du bei Deiner Krankenkasse damit durch kommst. Versuchen kannst Du es auf jeden Fall. Nachlesen kannst Du das in dem Rundschreiben, das ich Dir bereits genannt habe (Gesamteinkommen für die Familienversicherung)sowie in dem vom 21.03.2006 (Studenten). Deine für Dich relevanten §§ sind § 10 SGB V, § 5 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 5 SGB V. Zum Thema haupt/nebenberuflich selbstständig gibt es eigentlich nur Urteile des Bundessozialgerichtes. Das ist ein Thema, das nicht schwarz oder weiß ist. Wenn Du an die Unterlagen zum Nachlesen nicht rankommst, schreib an [email protected]. Ich maile Sie Dir zu.