Hallo die_lauri,
zuerst meine Glückwunnsch zu Deinem erfolgreichen Studium.
Die Aussage Deines Studienkollegen kann ich leider nicht nachvollziehen.
Ich gehe davon aus, daß Deine geringen Einkünfte der Gruppe „Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit“ ( Arbeitnehmereinkommen = Anlage N ) zuzuordnen sind.
Hier gilt nach meiner Kenntnis das jeweilige Zuflussprinzip; Einkommen sind im Kalenderjahr zu versteuern – Ausgagen = Werbungskosten ( Studiengebühren u. ä. ) können gegengerechnet werden.
Weitere Kenntnisse / Informationen habe ich leider nicht.
Vielleicht kann Dein Studienkollege Dir nähere Informationen geben; wenn Du mir diese mitteilst, bin ich gerne bereit, weiter nachzuforschen.
Willst Du Dich nach Deinem Studium einmal im schönen Thüringer Wald erholen, schaue Dir doch einmal meine Ferienwohnung unter www.haus-sabine-direkt.de an.
Es ist hier wirklich sehr schön und die zentrale Lage bietet alle Möglichkeiten zum Wandern ( Aktivurlaub ) und Kulturgenuß ( Gotha - Eisenach - Weimar - Erfurt u.a. ).
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MfG
Stefan Seidel