Semestergebühren als Geldwertervorteil!?

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

ein Arbeitnehmer bekommt die Semestergebühren der Universität von seinem Arbeitgeber bezahlt. Anschliessend werden ihm die Semestergebühren als geldwerter Vorteil auf der Lohnabrechnung aufgelistet und erhöhen somit die SV Beiträge.

Ist die Erfassung der Semestergebühren als geldwerter Vorteil und damit einhergehende Erhöhung der SV Beiträge nicht laut §1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV falsch?

Regulär dürften die Semestergebühren garnicht auf der Lohnabrechnung auftauchen, da Sie nach R 19.7 Abs. 1 Satz 1 LStR auch kein Arbeitslohn darstellen?

Zum Zeitpunkt der Abrechnung der Semestergebühren als Geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zudem „noch“ Auszubildender. Für die übernahme der Semestergebühren ist zudem eine Zusatzvereinbarung getroffen worden, indem zugesagt wurde das sich der AN für einen Zeitraum verpflichtet und bei früherer Kündigung die Gebühren anteilig zurückzahlen muss.

Wie ist das bezahlen von Semestergebühren einer Universität für einen Arbeitnehmer, bzw. einen Auszubildenden zu behandeln?

Mit freundlichen Grüßen.

Man könnte die Auffassung vertreten, dass es kein Gehaltsbestandteil ist, wenn das Studium des AN ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt. Dann wäre die Zahlung aus eigenbetrieblichem Interesse des AG begründet.

Ob das der Fall ist, kann so einfach nicht beurteilt werden. Da müßte man wissen, was studiert wird, was der AG macht und warum das Studium für den AG von Bedeutung sein soll.