Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
ein Arbeitnehmer bekommt die Semestergebühren der Universität von seinem Arbeitgeber bezahlt. Anschliessend werden ihm die Semestergebühren als geldwerter Vorteil auf der Lohnabrechnung aufgelistet und erhöhen somit die SV Beiträge.
Ist die Erfassung der Semestergebühren als geldwerter Vorteil und damit einhergehende Erhöhung der SV Beiträge nicht laut §1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV falsch?
Regulär dürften die Semestergebühren garnicht auf der Lohnabrechnung auftauchen, da Sie nach R 19.7 Abs. 1 Satz 1 LStR auch kein Arbeitslohn darstellen?
Zum Zeitpunkt der Abrechnung der Semestergebühren als Geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zudem „noch“ Auszubildender. Für die übernahme der Semestergebühren ist zudem eine Zusatzvereinbarung getroffen worden, indem zugesagt wurde das sich der AN für einen Zeitraum verpflichtet und bei früherer Kündigung die Gebühren anteilig zurückzahlen muss.
Wie ist das bezahlen von Semestergebühren einer Universität für einen Arbeitnehmer, bzw. einen Auszubildenden zu behandeln?
Mit freundlichen Grüßen.