Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob man einen Studienkredit, den man für die Semestergebühren für eine Privatuniversität im europäischen Raum aufnimmt, in Deutschland als Werbungsksoten in der Steurerklärung geltend machen kann?
Liebe Grüße
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob man einen Studienkredit, den man für die Semestergebühren für eine Privatuniversität im europäischen Raum aufnimmt, in Deutschland als Werbungsksoten in der Steurerklärung geltend machen kann?
Liebe Grüße
nein, der Kredit ist keine Ausgabe - aber die Kosten für die Ausbildung sind Ausgaben: diese müssen in dem Jahr, in dem sie tatsächlich gezahlt werden, als Kosten angegeben werden - und führen ggf. zu einem Verlustvortrag oder werden mit anderen positiven Einkünften verrechnet!
Lai