Ein Angestellter in Luxemburg soll am 23.06 einem Samstag, welches auch noch ein Nationalfeiertag in Luxemburg ist, in Deutschland ein Seminar besuchen.
Nach luxemburger Gesetz bekommt er für diesen Feiertag einen Tag Urlaub gutgeschrieben, da dieser auf ein WE fällt.
Dem Ablaufplan nach soll das Seminar an diesem Tag bis in den Nachmittag hinein verlaufen.
Darf er überhaupt an dem Seminar teilnehmen ?
Muss der AG hier mehr Freizeitausgleich geben, da der AN an einem Feiertag auch nach 12 Uhr arbeiten war ?
Besten Dank