Seminar anbieten Info Finanzamt

Ein Hallo an alle,

mal eine rein fiktive Frage:

Nehmen wir an eine Person würde für für die Volkshochschule als freie Dozentin arbeiten (sagen wir mal geringfügig beschäftigt). So informiert sie generell das Finanzamt bei Aufnahme der Tätigkeit darüber und gibt die Einnahmen am Ende des Jahres bei der Steuererklärung an.

Dann bietet die gleiche Person aber kurze Zeit später „eigenständig“ ohne Auftraggeber Seminare an (z.B. in selbst angemieteten Räumlichkeiten). Ändert dies irgendetwas? Müsste das Finanzamt in diesem Fall erneut verständigt werden?

Ich hätte gedacht, in diesem Fall bleibt alles gleich. Einziger Unterschied dürfte dann ja wohl sein, dass das Seminar nicht über die
Übungsleiterpauschale (bei VHS möglich) abgerechnet werden könnte oder?

LG zeit

Servus,

hier geht bissel durcheinander…

  • geringfügige Beschäftigung, vulgo „Minijob“, gibts nur bei nichtselbständiger Tätigkeit. Ein selbständiger Dozent bei der VHS ist grundsätzlich nicht geringfügig beschäftigt.

  • die Übungsleiterpauschale ist keineswegs davon abhängig, ob eine Sekretärin bei irgendeiner VHS mal davon gehört hat, und jetzt ihren Sprachlehrern sagt, das könne „bei ihr so abgerechnet werden“. Sie ist an genau definierte Bedingungen geknüpft, die hier unter Nr. 26 nachzulesen sind:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

  • jetzt zur eigentlichen Frage: Wenn dem FA auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung voraussichtliche Einkünfte von z.B. 750 € mitgeteilt worden sind, daraufhin ESt-Vorauszahlungen von Null festgesetzt wurden, und wenn jetzt bekannt wird, daß die voraussichtlichen Einkünfte wegen der Erweiterung des Geschäftsbetriebes z.B. 77.750 € betragen werden, müssen die Vorauszahlungen neu festgesetzt werden. Weil der Mitarbeiter auf dem FA das aber nicht riechen kann, muß der Steuerpflichtige ihm das (formlos) mitteilen.

Schöne Grüße

MM