Seminar im Ausland abhalten / steuerlich wie?

Hallo an alle Wissenden!

Angenommen, jemand ist in Deutschland als Trainer/Coach/Unternehmensberater selbständig tätig, hat ein Gewerbe angemeldet (kein Freiberufler) und möchte beispielsweise in Belgien ein Seminar abhalten (falls relevant: für ca. 150-200,-- € je Teilnehmer).
Worauf müsste er achten, ohne sich steuerlich strafbar zu machen und um rechtlich mit allem in Ordnung zu sein?

  • Muss ein Gewerbe in Belgien angemeldet werden?
  • Können belgische Unternehmer / Teilnehmer seine
    Rechnung von der Steuer absetzen bzw. die MwSt.
    zurückziehen? etc.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Sally

Servus,

das hier:

Trainer/Coach/Unternehmensberater

ist umsatzsteuerlich ein sehr vages Feld. Ich nehme an, dass die Seminare „unterrichtende oder ähnliche Leistungen“ im Sinn des § 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG sind. In diesem Fall ist der Ort der Leistung dort, wo der Coach tätig wird, also im Königreich Belgien.

Um den Ort der Leistung genauer bestimmen zu können, wäre es notwendig, die Leistung genauer zu kennen - insbesondere deren gewerbliche Durchführung macht mich ein bissel stutzig.

Wie auch immer: Hier ist das Original zum legendären 3a. Bei Fragen zu Einzelheiten bitte weiter fragen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass der Ort der Leistung Belgien ist, und wenn der Coach in Belgien keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte hat, gilt in Belgien die reverse-charge-Regelung gem. Art. 51.2.1a des Code de la TVA: Der Leistungsempfänger schuldet die USt, fakturiert wird ohne TVA. Wie sich das administrativ gestaltet, ist mir in den Fällen, wo die Leistungsempfänger keine Unternehmer sind, etwas rätselhaft, aber aus dem Text kann ich keine solche Ausnahme entnehmen:

http://www.becompta.be/modules/wiwimod/compta-CodeTv…

Falls der Ort der Leistung in D sein sollte (vgl. oben § 3a UStG), wird mit deutscher USt fakturiert, und unter Umständen - u.a. falls Mindestbeträge erreicht sind - könnte belgische Teilnehmer (Unternehmer) die deutsche Vorsteuer per Vorsteuervergütungsverfahren erstattet bekommen. Dazu hier keine Einzelheiten, weil wir noch ganz am Anfang stehen mit der Bestimmung des Ortes der Leistung. Mehr Input führt zu mehr Output.

Für die ESt liegt das Besteuerungsrecht bei Deutschland, falls keine feste Einrichtung in Belgien existiert (unwahrscheinlich in diesem Fall). Für die belgischen Teilnehmer geht es dennoch um Aufwendungen/Betriebsausgaben, falls diese grundsätzlich nach belgischem Recht abziehbar sind, unabhängig davon, dass der Coach in D sitzt.

  • Muss ein Gewerbe in Belgien angemeldet werden?

Höchstwahrscheinlich nein - es sei denn, hinter dem „gewerblichen Coach“ verbirgt sich z.B. ein Rheumadeckenverkäufer oder sowas.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke vorerst für Deine schnelle Antwort. (Auch, wenn ich mich durch den §§-Dschungel noch nicht durchgearbeitet habe)

Um den Ort der Leistung genauer bestimmen zu können, wäre es
notwendig, die Leistung genauer zu kennen - insbesondere deren
gewerbliche Durchführung macht mich ein bissel stutzig.

Die Person hat auf Anraten seines Steuerberaters bei der Gründung ein Gewerbe angemeldet, da der Grat zwischen der Bezeichnung Freiberufler und selbständiger Gewerbetreibender wohl sehr schmal ist und dem Finanzamt irgendwann einfallen könnte, dass die Leistungen, die derjenige erbringt wohl eher einem Gewerbe gleichen, als einer freiberuflichen Tätigkeit. Das sei wohl Auslegungssache des Finanzamtes. Um ein solches Risiko ausschließen zu können, hat er sich dann eben so entschieden. (Wenn ich das einigermaßen begriffen habe.)

In Belgien hat er studiert, ca. 15 Jahre lang gearbeitet und diverse Managementfunktionen innegehabt. Aufgrund dessen hat er noch einige Kontakte dort, die nun an Vorträgen von ihm interessiert sind.

Meine Frage ist einfach die, ob die Person quasi „illegal“ in Belgien arbeiten würde, wenn sie Vorträge und ggf. Seminare dort abhalten und organisieren würde.

Ich denke, nun ist der -natürlich rein fiktive- Fall etwas klarer. :wink:

Viele Grüße,
Sally

Servus,

nein, illegal ist diese Tätigkeit jedenfalls nicht. Nicht bloß innerhalb der EU, sondern auch deren Grenzen überschreitend ist die Tätigkeit eines Spezialisten aus einem Land in einem anderen etwas Alltägliches.

Ich denke, die Existenz einer Betriebsstätte (USt) oder einer festen Einrichtung (ESt) darf man im gegebenen Fall ausschließen, ich habe sie eher der Vollständigkeit halber erwähnt.

So daß die Chose für die ESt klar liegt: Besteuerungsrecht bei D, unabhängig davon, ob Artikel 14 oder Artikel 7 des DBA Belgien greift.

Und für die USt hängt es halt von der Art der Leistung ab, ob sie in Belgien oder in Deutschland steuerbar (= Gegenstand der USt) ist. Dabei wird das unter § 3a Abs 2 Nr. 3a UStG (Unterricht) oder unter § 3a Abs 3 i.V.m. Abs 4 Nr. 3 UStG (wirtschaftliche Beratung) fallen. In diesen beiden Fällen ist der Ort der Leistung Belgien, aber der Coach, der die Leistung erbringt, hat mit der belgischen TVA nichts am Hut, das besorgen die Seminarteilnehmer.

Schöne Grüße

MM

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Hallo nochmal!

Abschließend nochmal vielen Dank für Die rasche Hilfestellung.
Damit bin ich nun etwas schlauer.

Viele Grüße und eine schöne Restwoche,
Sally