Hallo,
ist in einem Arbeitsvertrag der Anhang das -bis zu 24 Monaten- nach Eintritt in die Firma Seminarkosten bzw. Lehrgangskosten bei Kündigung durch den Arbeitnehmer zu zahlen sind erlaubt bzw. muß der Arbeitnehmer diese wirklich zahlen? Diese Seminare bzw. Lehrgänge sind notwendig um den Job nach gesetzlichen Vorschriften durchführen zu können.
Danke für die Hilfe.
Gruß Georg
Hallo!
Wie lange dauern diese Seminare? Was wird dort vermittelt? Zahlt der Arbeitgeber während der Lehrgänge das Gehalt weiter?
Gruß
Pauli
Hallo,
das erste Seminar hat einen Tag gedauert das zweite ein Woche. Das Gehalt wurde weiter gezahlt, genauso die Übernachtungskosten.
In diesen Seminaren ging es um die Wartung von hydraulischen Rettungsgeräten (Dauer 1 tag) und um die Prüfung von tragbaren Handfeuerlöschern (Dauer 1 Woche).
Gruß georg
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Hi Georg,
grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Da es sich aber wohl um eine Fortbildung handelt, die zur Ehaltung von Schutzbestimmungen, bzw. gesetztl. Vorschriften notwendig ist, könnten vielleicht auch andere Bestimmungen gelten?
Vermutung!!:
Ich stelle mir vor -> Wenn ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht ist, und der Besuch von Lehrgängen auch, kann ich mir gut vorstellen, dass es die Pflicht des AG ist, diese Voraussetzungen zu schaffen. Will heißen, dass er auch die Kosten zu tragen hat, wie z.B. auch bei Schutzkleidung. Ist aber nur ne Vermutung!! Vielleicht lohnt es sich dies in Erfahrung zu bringen.
Ansonsten siehe hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Gruß Jadzia
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Diese Seminare bzw. Lehrgänge sind notwendig um den Job nach
gesetzlichen Vorschriften durchführen zu können.
Hi,
noch was gefunde…
Wichtig:
§ 3 Abs. 3 ArbSchG bestimmt, dass die Arbeitnehmer nicht an den Kosten des Arbeitsschutzes beteiligt werden dürfen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
und
http://www.lfas.bayern.de/recht/arbschg/arbschg.htm
Gruß J.