Auf welchen „Kosten“? Die des Geräts, der Nachname, beides?
Hier liegt eindeutig ein Warenbetrug vor, der angezeigt werden sollte. Parallel dazu hat man zivilrechtlich das Recht auf die (einwandfreie) Ware und/oder Rücküberweisung des Geldes, ggfls einschließlich für die ganzen Umstände angefallener Kosten.
Aber: die Polizei/Justiz betreibt nur Strafverfolgung, d. h. es geht um eine Ermittlung und evtl. Bestrafung des Täters, nicht um die reguläre Ware oder die Rücküberweisung. Wenn der Betrüger nicht ganz so abgezockt ist, mag er sich durch das Strafverfahren dazu hinreißen lassen, ales „wieder gut zu machen“, aber darauf kann man sich meist nicht verlassen. Das bedeutet: man sollte sich zivilrechtlich selber kümmern. Erst mal ein Einschreiben mit Rückschein an den Täter mit der Aufforderung und einer Ristsetzung (mind. 14 Tage) zur Übersendung von Ware oder Geld. Dann sollte man sich ggfls. später einen Anwalt nehmen.
Viel Erfolg
awema