Wenn Du in die häusliche Pflege tätig
bist, wirst mir doch Recht geben, denke ich mal.
Bin ich nicht, ich arbeite in einem Pflegeheim. Aber ich geb dir trotzdem Recht.
Denn Schaudergeschichten von der sog. Familie die zB nur darauf
ist, die (meistens eh magere) Erbe anzutreten sind die
absolute Mehrheit…
Ohja, leider!!! Ich könnte jedesmal kotzen wenn ich solche Angehörige sehe, sich jahrelang nicht um die eigene Mutter kümmern, einen scheiß Dreck an ihren Vater denken, aber dann am Sterbebett oder am Grab die dicken Krokodilstränen heulen und beim Leichenschmaus schon das Erbe aufteilen…oder auch schon erlebt…vor der sterbenden Mutter die Beerdigungszeremonie besprechen!
Absolut pietätlos!!
Respekt und aller Achtung und Danke für diese schöne
Geschichte!
Nichts zu danken!
Schöne, kollegiale Grüße aus Nürnberg!
Helena
Ebenso kollegiale Grüsse aus Niedersachsen
Sandra
…für alle Beiträge! Ich kann nun besser abschätzen, wer bzw
welche Einrichtung für mich erster Ansprechpartner sein
dürfte.
Genau das war mir bisher etwas unklar.
Interessant waere noch eine kurze für den Laien verstaendliche
Differenzierung zw. „Pflegebedarf“ und „Betreuungsbedarf“ -
was fängt wo an und hört wo auf - und wer entscheidet
darueber?
Hi,
die einzelnen Pflegedienste bieten unterschiedliche Leistungen an. Manche sind ‚nur‘ mit Pflegefachpersonal ausgestattet, andere bieten auch Haushaltshilfe und andere Dienste an. Da kann es auch vorkommen, dass die alltäglichen Dinge mit geregelt werden wie Geldverwaltung - in Absprache mit Angehörigen oder aber Betreuung - Einkleidung usw. .
In der Regel, also bei normalen Kassenpatienten, wird ein Mensch in eine Pflegestufe vom Medizinischen Dienst auf Antrag der betroffenen Person und mit Attest des Hausarztes eingestuft. Da steht dann genau, was die Kasse übernimmt. Darüber hinaus lassen sich ganz individuelle Vereinbarungen mit den Pflegediensten treffen.
Reicht das nicht, dann kann beim Amtsgericht Antrag auf Betreuung gestellt werden. Das ist dann ein erneutes weites Feld als Thema. Ich würde empfehlen, da erst mal mich online z. B. zu belesen. Stichwort jura und dann gibt es mehrere kostenlose Foren, in denen zum Thema einiges steht.
Insgesamt würde ich erst mal den Pflegedienst kontaktieren und den Hausarzt. Wenn die ihre Grenzen haben, sagen die vom Pflegedienst das dann schon. Und haben oft auch Erfahrung vor Ort mit den Betreuungsgeschichten. Hier und da wird auch mit Betreuern zusammen gearbeitet, also es sind dann auch in dem Feld Personen bekannt.
Wenn der Hausarzt entscheidet, es muss 3 x täglich Blutdruck gemessen werden, sich dahinter aber einfach nur eine kurze Betreuung verbirgt und der MD der Krankenkasse da mit macht, dann ist das so. Mal als Beispiel. Pauschalieren lässt sich da nichts. Aber ob ein Betreuer 3 x täglich zur zu betreuenden Person geht, dass ist die Frage. Wohl eher nein. Da winkt dann schon ein Heim.
Der Punkt bei der Betreuung ist noch, dass die Ausbildung längst nicht so ausführlich ist wie in der Pflege. Und kontrolliert wird das Ganze vom Amtsgericht, welches einen Betreuungsrichter unter sich benennt. Also Juristen. Der Pflegedienst wird ärztlich kontrolliert.
Und jetzt hab ich die anderen nicht gelesen, sondern mich nur auf die letzte Frage bezogen.
R