Hallo Franz,
die Tatsache, dass sich für Suchmaschinenoptimierung kaum bis keine Musterverträge finden hat den guten Grund, dass es bei diesen Verträgen auf Detailregelungen ankommt, die sich nicht für ein Muster eignen.
Der Vertrag muss je nach Art und Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers und den erforderlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers individuell angepasst werden.
Ein Mustervertrag könnte niemals alle möglichen Varianten berücksichtigen und wäre mit der großen Gefahr von Vertrags- und Haftungslücken verbunden.
Aufgrund der schwerwiegenden Haftungsfolgen, die von einem Ausschluss bei Suchmaschinen bis zu marken-, urheber- und wettbewerbsrechlichen Abmahnungen reichen können, wird hier kaum ein seriöser Jurist den Versuch eines „allgemeingültigen“ Mustervertrags wagen.
Ich betreue sowohl Unternehmen, die Suchmaschinenoptimierungen in Anspruch nehmen, als auch Marketingagenturen, die diese Leistungen anbieten. Dabei gab es bisher kaum einen Vertrag, der nicht einer individuellen Anpassung oder Ergänzung bedurfte. Selbst Marketingagenturen mit guten Verträgen arbeiten hier mit Rahmenverträgen, die bei jedem Auftrag durch individuelle Ergänzungen, sog. Leistungsscheine ergänzt werden.
Falls Sie noch Fragen dazu haben, können Sie mich gerne unter 0351 / 42 64 06 -26 anrufen.
Viele Grüße