Liebe ExpertInnen,
ist der Lastschrifteinzug ohne Einwilligung des Kontoinhabers ein Straftatbestand? Wenn ja, welcher?
Dank & Gruß
Ralf
Liebe ExpertInnen,
ist der Lastschrifteinzug ohne Einwilligung des Kontoinhabers ein Straftatbestand? Wenn ja, welcher?
Dank & Gruß
Ralf
Meines Wissens führt das zur Kündigung des Kontos des Einziehers.
Hallo,
nein. Das ist zivilrechtlich ein Thema, aber auch nur zwischen Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister (Vertragsverletzung). Immer unterstellend, dass eine fällige Forderung besteht.
Gruß
C.
Moin,
wer soll das denn kündigen - die Bank des Einziehers? Wie sollte sie davon erfahren? Und was, wenn der eEinzieher selbst eine Bank ist?
Gruß
Rlaf