Separate Abrechnung der Heizkosten und Betrieb

Habe hier einen Fall, welcher mir so noch nie vorgekommen ist:

Der Vermieter eines Wohnhauses rechnet im April 2009 die Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2008-31.12.2008 ab. Dazu werden 2% Umlageausfallwagnis berechnet.

Ist die Umlage eines Umlageausfallwagnisses rechtlich möglich? Dies gilt doch nur für öffentlich geförderte Wohnungen(?)

Im August 2009 kommt die SEPARATE Abrechnung der Heizkosten. Der Abrechnungszeitraum betrifft 21.05.2008 bis 20.05.2009.

Dieses Zeitraum deckt sich nicht mit dem Zeitraum der Betriebkostenabrechnung. Ist dies zulässig?

Ist es zulässig, die Betriebskosten und Heizkosten separat abzurechen (hier: Betriebkosten im April und Heizkosten im August)???
Kann der Vermieter nun evtl. Nachforderugen aus der Heizkostenabrechnung einfordern???
Oder sind weitere Nachforderungen nicht möglich, da schon im April 2009 die Betriebskosten abgerechnet worden sind???

DANKE!!!

Hallo auch,

Habe hier einen Fall, welcher mir so noch nie vorgekommen ist:

erste Mietwohnung?

Der Vermieter eines Wohnhauses rechnet im April 2009 die
Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2008-31.12.2008 ab. Dazu
werden 2% Umlageausfallwagnis berechnet.

Das Umlageausfallwagnis bis zu 2% darf bei staatlich geförderten, preisgebundenen Sozialwohnungen in der Nebenkostenabrechnung angesetzt werden.

Im August 2009 kommt die SEPARATE Abrechnung der Heizkosten.
Der Abrechnungszeitraum betrifft 21.05.2008 bis 20.05.2009.

Ja, der Vermieter möchte halt auch über die warmen Betriebskosten abrechnen. Mehr noch, er ist dazu verpflichtet.

Dieses Zeitraum deckt sich nicht mit dem Zeitraum der
Betriebkostenabrechnung. Ist dies zulässig?

nicht nur zulässig, sondern auch üblich.

Ist es zulässig, die Betriebskosten und Heizkosten separat
abzurechen

Es gibt 2 Abrechnungen, die kalte und die warme Betriebskostenabrechnung. Diese werden nun mal separat abgerechnet.

Kann der Vermieter nun evtl. Nachforderugen aus der
Heizkostenabrechnung einfordern???

Aber sicher doch, warum nicht?

Oder sind weitere Nachforderungen nicht möglich, da schon im
April 2009 die Betriebskosten abgerechnet worden sind???

Na deshalb mit Sicherheit nicht!

DANKE!!!

BIIIIITTTTTTTEEEEE !!!

ups, meine Tasten hängen…

Gruß

Joschi