Habe hier einen Fall, welcher mir so noch nie vorgekommen ist:
Der Vermieter eines Wohnhauses rechnet im April 2009 die Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2008-31.12.2008 ab. Dazu werden 2% Umlageausfallwagnis berechnet.
Ist die Umlage eines Umlageausfallwagnisses rechtlich möglich? Dies gilt doch nur für öffentlich geförderte Wohnungen(?)
Im August 2009 kommt die SEPARATE Abrechnung der Heizkosten. Der Abrechnungszeitraum betrifft 21.05.2008 bis 20.05.2009.
Dieses Zeitraum deckt sich nicht mit dem Zeitraum der Betriebkostenabrechnung. Ist dies zulässig?
Ist es zulässig, die Betriebskosten und Heizkosten separat abzurechen (hier: Betriebkosten im April und Heizkosten im August)???
Kann der Vermieter nun evtl. Nachforderugen aus der Heizkostenabrechnung einfordern???
Oder sind weitere Nachforderungen nicht möglich, da schon im April 2009 die Betriebskosten abgerechnet worden sind???
DANKE!!!