Separate Fahrtkosten für Probearbeiten?

Hallo, man bekommt doch vom Arbeitsamt die „Kosten für Bewerbungen“ und „Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen“ quartalsweise erstattet.
Werden in die „Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch“ auch die „Fahrtkosten für Probearbeiten“ mit eingerechnet oder werden die separat abgerechnet?

Zum Beispiel:

Der Höchstbetrag an „Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch“ im Quartal ist erreicht. Man fährt im selben Quartal eine Woche lang im Tagespendelbereich zur Probearbeit. Bekommt man die Kosten zur Probearbeit dann noch erstattet?

Danke für die Antworten!!!

Hallo,

ich antworte jetzt mal für Alg 2, da nichts angegeben ist.

Probearbeiten erfolgt i.d.R. durch Genehmigung einer Trainingsmaßnahme, da man während des Probearbeiten ja noch Alg 2 bekommt.

Da kann und wird meistens vereinbart, dass man die Fahrtkosten erhält.

Erhält man während des Probearbeiten kein Alg 2 mehr, muss der Arbeitgeber einem mindestens als Praktikant anmelden. Sonst wäre es Schwarzarbeit.

TM

Bei Alg 1 ist es das selbe. Zum Amt und ne Trainingsmaßnahme beantragen. Da werden dann gleich die fahrkosten mit beantragt und wenn nötig die unterbringungskosten wenn der arbeitsort weiter weg liegt

Hallo,
Und die 3. Meinung wäre der Königsweg zwischen den beiden Vorrednern:
Je nach zuständigem Träger ( ALG I oder II ) VOR Tätigkeitsaufnahme
ein Praktikum beantragen. Dieser Weg sollte auch dem künftigen AG genannt werden, falls er nicht direkt aufgrund des Bewerbungsprozedere
einstellen will.
Als kleiner Wink mit dem Zaunpfahl:
" Probearbeiten " gibt es bei beiden Trägern nicht. Gibt der Träger
grünes Licht für z.B. 1 Woche Praktikum zwecks Eignungsfeststellung,
gäbe es dafür auch Fahrgeld.
Also dem künftigen AG erst mal sagen, das ein Praktikum erst mit dem
Leistungsträger abgeklärt werden müsse. Dort gibt es auch Beratung.

mfg

nutzlos