Hallo,
angenommen ein Neubau wird von einem Mieter bewohnt, wäre es für den Vermieter notwendig ein separates Übergabeprotokoll der Wohnung vom Mieter unterschreiben zu lassen oder reicht es aus die Mangelfreiheit oder die vorhandenen Mängel im Mietvertrag festzuhalten, so das der Mietvertrag quasi das Übergabeprotokoll an den Mieter mit enthält.
MfG
Darius