angenommen ein Neubau wird von einem Mieter bewohnt, wäre es für den Vermieter notwendig ein separates Übergabeprotokoll der Wohnung vom Mieter unterschreiben zu lassen oder reicht es aus die Mangelfreiheit oder die vorhandenen Mängel im Mietvertrag festzuhalten, so das der Mietvertrag quasi das Übergabeprotokoll an den Mieter mit enthält.
Das kann man halten wie man will.
Da gibt’s doch keine Formvorschrift.
Allein aus praktischen Gründen mag im Mietvertragsformular nicht viel Platz für eine lange Mängelliste sein.
Also hängt man ein Blatt an und das wäre doch das Übergabeprotokoll.