nehmen wir an, ein Student war bis Studienende privatversichert, verdient nun als Arbeitnehmer weniger als die Beitragsgrenze und muss in die gesetzliche KV wechseln.
Besteht hier die Möglichkeit, statt eine Anwartschaft einfach die private KV zu behalten (vollen Beitrag zu zahlen), und somit sowohl eine gesetzliche KV als auch eine private zu besitzen?
nehmen wir an, ein Student war bis Studienende
privatversichert, verdient nun als Arbeitnehmer weniger als
die Beitragsgrenze und muss in die gesetzliche KV wechseln.
Besteht hier die Möglichkeit, statt eine Anwartschaft einfach
die private KV zu behalten (vollen Beitrag zu zahlen), und
somit sowohl eine gesetzliche KV als auch eine private zu
besitzen?
Ja, aber welchen Sinn ergibt dies?
Sinnvoller wäre Anwartschaft/Ruhen und die gesetzl. Kasse ergänzende
Zusatztarife.
Gruß Joerg Koenig
???
Als GKV Versicherter mit entsprechender Zusatzversicherung kommt es doch annähernd auf das Gleiche raus?
Wobei würde es dabei konkret gehen?
Was gäbe es für eine Krankheit, die solch eine Konstellation in Frage kommen lässt?
Grüsse
Alfred
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nehmen wir an, dass es sich auf jeden Fall lohnt die private
KV zu behalten, wenn gesetzlich nichts dagegen spricht.
Wie solld as denn gehen, dass es lohnt für die gleiche Sache zweimal zu zahlen ??
Im Gegensatz zu Jörg bin ich der Meinung, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht, keine private Vollversicherung abgeschlossen werden darf. Der Versicherte darf sie beantragen, die Versicehrung darf den Antrag aber nicht annehmen, wenn ihr die Versicherungspflicht bekannt ist.
Bei Bestehen einer GKV besteht allerdings die Möglichkeit ambulanter und stationärer Zusatztarife und dann bist Du ungefähr da, wo Du hinwillst.
Würde man mit dieser Konstellation bei Krankheitsfall bzw.
Behandlung auswählen können, an welche KV man die Kosten
weitergibt?
Unabhängig das nicht verständlich was diese doppeltbezahlung soll könntest Du ja immer dem Arzt verheimlichen, dass Du GKV Mitglied bist und dann die Rechnung vom Arzt bekommen und zu bezahlen und dann von deiner PKV rückerstatten lassen.
Oder aber du verheimlichst ihm das du ne PKV hast, dann kriegste keine Rechnung mußt nichts bezahlen und nichts zurückfordern
Die alternative wurde ja schon genannt.
GKV mit Zusatzversicherung bei deiner aktuellen PKV, damit kriegste alle PKV Leistungen musst aber weniger bei der PKV bezahlen, da du ja nicht um die GKV rumkommst.
Hallo,
aus der Sicht der GKV-Kasse - Wer die Kasse nicht in Anspruch nimmt.also privat zum Arzt geht und dafür eine private Krankenversicherung hat, der ist uns eigentlich am angenehmsten.
Beitrag erhalten ohne Leistung zu erbringen, was kann es für eine
Krankenkasse Besseres geben ?
Gruß
Czauderna
Im Gegensatz zu Jörg bin ich der Meinung, dass bei Vorliegen
der gesetzlichen Versicherungspflicht, keine private
Vollversicherung abgeschlossen werden darf. Der Versicherte
darf sie beantragen, die Versicehrung darf den Antrag aber
nicht annehmen, wenn ihr die Versicherungspflicht bekannt ist.
Wenn ich die Fragestellung richtig verstanden habe besteht die PKV.
Diese kann bei Eintritt Versicherungspflicht durch den VersNehmer gekündigt werden, nicht aber durch den Versicherer!
Gruß
Jörg