mal angenommen man erwirbt ein notebook, bei diesem produkt stellt sich später heraus es hat einen serienfehler hat, das die gesamte produktreihe des produktes betrifft, so kann man doch von dem kaufvertrag zurücktreten. bei einem rücktritt muss der kunde doch nachweisen das der defekt schon beim kauf bestanden hat und dies kann er doch wenn es öffentlich geworden ist das das produkt diesen fehler hat. oder ist er gezwungen einer reparatur zuzustimmen.
mal angenommen man erwirbt ein notebook, bei diesem produkt
stellt sich später heraus es hat einen serienfehler hat, das
die gesamte produktreihe des produktes betrifft, so kann man
doch von dem kaufvertrag zurücktreten.
Nur nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung.
bei einem rücktritt
muss der kunde doch nachweisen das der defekt schon beim kauf
bestanden hat
Beweisen muss er das nur a) vor Gericht und dies auch nur, b) wenn es dort von der Gegenseite bestritten wurde
und dies kann er doch wenn es öffentlich
geworden ist das das produkt diesen fehler hat.
Vermutlich, ja.
oder ist er
gezwungen einer reparatur zuzustimmen.
Ja. Das einzige Gewährleistungsrecht, das keine vorherige Frist zur Nascherfüllung voraussetzt, ist der Anspruch auf Nacherfüllung selbst.