Hallo,
ein Schauspieler stellt sich die Frage wie eine Demo DVD rechtlich zu bewerten ist.
Da kommem ja z.B. verschiedenene Ausschnitte aus Kino bzw. Fernsehproduktionen rauf.
Aber damit verletzt er (oder der Hersteller dieses Demos) doch im Grunde genommen das Urheberrecht, da er ja einen Auschnitt aus einem Film/Serie vervielfältigt und in Umlauf bringt (wenn er die DVD an Agenturen verschickt).
Auch werden Film und Fernsehauschnitte in die eigene Webseite eingebaut, oder Links gehen zu Youtube, wo die Szene aus dem Film evtl. hochgeladen wurde.
Auch dies ist doch rechtlich gesehen gar nicht erlaubt, oder?
Aber alle Schauspieler haben ja solche Demos, Webseiten mit Ausschnitten in denen sie mitspielen, Links wo man sich das Demo ansehen kann (Youtube) und sind ja aus beruflichen Gründen auch darauf angewiesen. Es geht ja gar nicht ohne.
Vielleicht kann ja jemand dem Schauspieler bei den Fragen behilflich sein.
Viele Grüße
Maternus