Ich denke, das Thema ist sehr brisant, aber ich habe eine rein sachliche Frage und möchte das Thema hier nicht über diese Fragestellung hinaus diskutieren:
Wie stehen „einschlägige Delikte“ der sexuellen Gewalt (Vergewaltigung [evtl. an Kindern], Exhibitionismus, …) im Vergleich zu anderen Delikten (insbesondere Körperverletzung, aber auch andere gewöhnliche Delikte wie Raub, Beleidigung, StVO-Verstoß, …) da? Insbesondere interessieren mich Daten (!) zur „Rückfallquote“, aber jede andere Objektive (!) Vergleich ist ebenfalls angebracht. Gewünscht sind also Zahlen, anhand derer man Diskussionen führen könnte, ob Sexualdelikte tatsächlich so singulär sind wie behauptet wird.
Hallo,
ich kann dir leider keine genauen Daten liefern, aber es ist wohl so, dass mehr als 60 Prozent der Sexualstraftäter vorher wegen so genannter Kavaliersdelikte erfasst waren. Ein Standard-Argument der Verfechter des genetischen Fingerabdrucks. Es gibt hierzu einige Länderstudien, die müsstes du aber ergoogeln.
Gruß
andré
also da hätte ich wirklich gerne eine Quelle, denn solche Aussagen sind hochgefährlich.
Da Sexualtäter meist krankhaft sind, hat das mit allgemeiner Neigung zu Kriminalität nichts, aber auch rein garnichts zu tun.
So sich diese „Kavaliersdelikte“ ebenfalls auf Sexualvergehen beziehen, wäre das natürlich eine andere Frage. Deshalb denke ich, dass man so allgemeine Aussagen ohne Quellbezug vielleicht nicht bringen sollte.
Gruß,
Dea
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also da hätte ich wirklich gerne eine Quelle, denn solche
Aussagen sind hochgefährlich.
Da Sexualtäter meist krankhaft sind, hat das mit allgemeiner
Neigung zu Kriminalität nichts, aber auch rein garnichts zu
tun.
das mag sein.
So sich diese „Kavaliersdelikte“ ebenfalls auf Sexualvergehen
beziehen, wäre das natürlich eine andere Frage. Deshalb denke
ich, dass man so allgemeine Aussagen ohne Quellbezug
vielleicht nicht bringen sollte.
ich dachte, ich hätte meine Aussage genügend relativiert. Mit Kavaliersdelikte meinte ich natürlich nicht einschlägige, d.h. Sexualdelikte, sondern Geschichten wie Ladendiebstahl, (leichte) Körperverletzung etc.
Aber gut, ich habe rumgekramt und die Quelle gefunden: Sie heißt Rudolf Egg und ist einer der anerkanntesten Kriminalpsychologen. Er hat 1996 im Auftrag der Regierung eine Studie vorgelegt. Demnach war nur ein Drittel der Sexgangster einschlägig vorbestraft. (Egg wird nicht müde zu betonen, dass die Angst vor Wiederholungstätern völlig überzogen sei). Aber: Knapp 60 Prozent der Vergewaltiger waren bereits wegen anderer Vergehen aufgefallen.
Egg hat sich deshalb für den genetischen Fingerabdruck auch bei geringeren Vergehen eingesetzt.
Gruß
André
Gruß,
Dea
Hallo,
ich kann dir leider keine genauen Daten liefern, aber es ist
wohl so, dass mehr als 60 Prozent der Sexualstraftäter vorher
wegen so genannter Kavaliersdelikte erfasst waren. Ein
Standard-Argument der Verfechter des genetischen
Fingerabdrucks. Es gibt hierzu einige Länderstudien, die
müsstes du aber ergoogeln.
Gruß
andré
danke für den Hinweis. Hier: http://www.krimz.de/cv/egglit.html sind die Veröffentlichungen von Herrn Egg. Kannst Du mir sagen, welche Studie es ist, denn ich würde sie wirklich gerne lesen.
Gruß,
Dea
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für den Fall, dass jemand neugierig war, entschudlige ich mich für die späte Antwort, aber hier ist die Passage die mir zu wenigstens dieser Aussage eine Relativierung gibt:
„Die höchste Belastung weisen die Gruppen der §§ 243, 244 StGB (schwere Formen des Diebstahls) sowie §§ 249-252, 255, 316 a StGB (räuberische Handlungen) mit jeweils knapp 60% auf. Danach folgen die Gruppen ,Verstöße gegen das BtMG“ und ,Vergewaltigung, sexuelle Nötigung" (§§ 177, 178 StGB). Auch bei letzteren ist zu beobachten, dass das Rückfallrisiko mit knapp über 40% noch etwas überdurchschnittlich ist. Jedoch ist zu beachten, dass es sich hier nicht um ein spezifisches Rückfallrisiko handelt, sondern jedes nach der Bezugsentscheidung neu begangene Delikt unabhängig von seiner Art als Rückfall erfasst wird."
Es handelt sich, in anderen Worten, um eine populistische Übertreibung der Bedeutung einer geschönten Zahl, die in gewissen Lesarten etwas über die Wirklichkeit sagt.
danke für den Hinweis. Hier: http://www.krimz.de/cv/egglit.html sind die Veröffentlichungen
von Herrn Egg. Kannst Du mir sagen, welche Studie es ist, denn
ich würde sie wirklich gerne lesen.
Gruß,
Dea
Hallo,
ich habe die Daten aus einem Skript, das sich auf Egg stützt. Leider habe ich die Lit-Angaben nicht mitkopiert. Aber es müsste aus diesem Werk sein:
Egg, Rudolf (Hrsg.) (1999). Sexueller Missbrauch von Kindern: Täter und Opfer. (Kriminologie und Praxis; Bd. 27). Wiesbaden: KrimZ.
Exhibitionismus als ein Delikt mit sexueller Gewalt…
Mann, Mann, Mann - lass mal die Kirche im Dorf! Wer sich (allein) des Exhibitionismus schuldig macht, ist kaum ein Schwerverbrecher, und Gewalt hat er auch niemandem angetan.
Inzwischen habe ich durch Nachforschung erfahren, dass dies tatsächlich eine kriminologische Erkenntnis ist. Bin zwar total verblüfft, aber man lernt nie aus.
Gruß
Dea
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