ich habe einen Game-Server, für das beliebte Spiel „Minecraft“ angemietet. Der Hoster war Zap-Hosting [1], da mir dieser recht Seriös erschein und administratorische Arbeiten abnahm.
Nun war ich ein bis zwei Monate nicht mehr auf dem Server. Nach einer gewissen Zeit wollte ich wieder rauf und bemerke, dass nichts funktioniert.
Ich kann nicht online gehen zum spiele
FTP Zugang zum Server funktioniert nicht
Nach einer kurzen Unterhaltung mit einem Support-Mitarbeiter wurde mir gesagt, dass sämtliche Daten gelöscht wurden. Selbst die Backups die ich auf selbigem Server machte sind beschädigt.
Da ich in dieser Zeit, in dem das Problem entstand nicht ein mal in Riechweite des Servers war, kann das Problem nur auf Seiten des Anbieter geschehen sein.
Der Hoster weigert sich einen Schadensersatz zu leisten und verweist mich auf die, von mir unterschriebenen AGB:
§5.5 unserer AGB:
„Zap-Hosting.com übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System von Zap-Hosting.com gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung Zap-Hosting.com, von diesen Datensicherungskopien zu erstellen, besteht nicht. Zap-Hosting.com übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDVSystem Zap-Hosting.com gespeichert sind.“
ist das Legitim? Wenn ich sie ausversehen gelöscht hätte, könnte ich diesen Paragraphen verstehen, aber wenn ER sie löscht?
Bei genauerem lesen der AGBs bin ich auf das hier gestoßen:
8.2 ZAP-Hosting.com behält sich vor, Verträge jederzeit fristlos und ohne Begründung zu kündigen
Bekommst du noch Zahlungsaufforderungen?
Wenn JA , dann Anwalt aufsuchen und Rechte durchsetzten. Vorstellbar wäre Reaktivierung des Servers bzw. Schadensersatzansprüche bezüglich bereits getätigter Leistungen.
Wenn Nein, würde ich sagen leider Fall erledigt da du den AGBs zugestimmt hast und somit auch den oben genannten AGB Absatz.Ist zwar nicht schön ,aber scheinbar die Arbeitsweise von ZAP-Hosting.
Meines Erachtens ist ein solch weitgehender Haftungsausschluß unwirksam, da es ja nun einmal die Hauptpflicht des Hosters sein dürfte, die Speicherung der Daten vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese auch erhalten bleiben.
Möglicherweise liegt aber ein Mitverschulden Ihrerseits vor, wenn zusätzlich keine weitere Datensicherung auf einem anderen Medium als dem Hoster vorgenommen wurde. AGB beinhalten meistens diese Verpflichtung.
Schließlich dürfte es problematisch sein, hier einen Schaden zu beziffern. Wenn es aber um mehr als hobbymäßiges Spielen geht, sollte man das Ganze vielleicht mal von einem Anwalt prüfen lassen.
Es geht hierbei nur zwar nur um Hobbymäßiges spielen. Vergleichbar wäre dies jedoch eher mit „Lego für Erwachsene“ oder dem erzeugen einer 3D Scenerie in einem Programm meiner Wahl (Cinema4D, 3D Stuio Max, etc.). Einige Monate Arbeit stecken dort Drin.
Der Aufwand einen Anwalt zu bemühen ist dafür jedoch dennoch zu beachtlich.
Hei,
ob AGBn rechtlichen Bestand haben oder nicht, wird in aller Regel von Obergerichten nach entsprechenden Klagen geklärt.
Solange muss man davon ausgehen, dass sie gelten.
Die zitierte Bestimmung sagt eigentlich nur, dass der Anbieter kein, aber auch gar kein Risiko für irgendwas übernimmt.
Bleibt die Frage, wofür er bezahlt wird:
Wahrscheinlich für die Bereitstellung von Speicherplatz - ähnlich wie bei der Anmietung einer Garage fürs Auto. Ob das Auto aus der Garage gestohlen oder darin beschädigt wird, interessiert den Vermieter nicht. Ob sie leer oder nur Fahrräder darin stehen - auch das ist ihm egal. Wenn so der Hosting-Vertrag aufgebaut ist, dann ist der Anbieter nicht für den Bestand der Daten verantwortlich. Allerdings darf er diese auch in keiner Form manipulieren oder gar löschen. Nachdem aber nicht klar ist, wie die Daten abhanden gekommen sind, gibt es nur die Möglichkeit, den Anbieter zu veranlassen, die Historie seit der letzten Nutzung des vertraglich bereitgestellten Webspace zu dokumentieren. Daran könnte man feststellen, wer wann was unternommen hat. Sollte der Anbieter sich weigern, gibts die Möglichkeit, eine solche Dokumentation zu erzwingen, natürlich nur, wenn sie überhaupt angelegt ist -> Rechtsanwalt!!!
Tja - mal verliert man (Daten), mal gewinnen die anderen…
Hallo noctua,
es tut mir leid, dass du deine Daten verloren hast, aber nach meiner Einschätzung kannst du den Anbieter dafür leider nicht haftbar machen.
Hallo
Gut sie haben keine Verpflichtungen
wie sie schreiben ( das ist das eine ) aber sie m ü s s e n
Dir den Grund mitteilen, warum die Daten gelöscht sind
BESTEHE DARAUF !! mit allen Mitteln
du hast den AGB zugestimmt.
Das bedeutet du bist in der Beweisfürungspflicht und musst belegen, dass der Server-Anbieter die Daten gelöscht, verschusselt oder was auch immer hat.
Kannst du nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Löschung dein Account nicht genutzt wurde?
o. k. Da sind aber immer noch die AGB.
Natürlich hat der Anbieter eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Du musst belelgen, dass er vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig gegen diese verstoßen hat.
Bzw. fordere von ihm einen Nachweis, dass dem nicht so ist. Sehe ich als einzige Chance.
Viel Glück
Wenn es sich um einen Vertragspartner mit Sitz in Deutschland handelt, stellt sich schlicht die Frage, ob dieser Haftungsausschluß AGB-rechtlich gemäß §§ 305ff. BGB zulässig ist oder nicht. Mir ist hierzu keinerlei Rechtsprechung bekannt; allerdings haben Sie nach der von den Gerichten zugrundegelegten „nutzerunfreundlichsten Auslegung“ durchaus gute Chancen auf einen Erfolg vor Gericht, wenn der Dienstleister von Ihnen bezahlt werden mußte (also kein Gratisanbieter war). Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Erfüllung (also Wiederherstellung der Daten) oder Schadenersatz wählen wollen. Hierzu benötigen Sie einen guten Rechtsanwalt, allerdings nicht unbedingt einen Fachmann für Internetrecht.
ich bin kein Spezialist für IT-Recht.
Grundsätzlich ist die AGB-Klausel wohl solange gültig, bis nachgewiesen werden kann, dass diese nicht zulässig war.
Die Situation erscheint mir auch komisch, da man ja „gerade deshalb“ so einen Server mietet, damit alles klappt…
Aus meiner Sicht bleibt entweder die Anfechtung der Klausel oder der „Kuhhandel“ mit dem Anbieter (ggf. Teil-Erstattung des Mietpreises o.ä.)
Sofern ich helfen konnte würde ich mich über einen Bewertungspuunkt freuen.