Hallo,
die angegebene Strafrechtsbestimmung dürfte anwendbar sein, und die Sache mit der Jugendgerichtsbarkeit auch. Das dürfte bei Euch jenseits der Alpen nicht ander aussehen als bei uns.
Um es ganz klar zu sagen: Das es einfach war die Tat zu begehen ist ein Argument, was nur im Bereich der Internetkriminalität auftaucht! Deshalb aber dort genau so wenig zählt wie anderswo (auch wenn es tatsächlich einige kuriose Urteile in Einzelfällen gegeben hat). Würde man es helten lassen, bräuchten wir uns mit Ladendieben (kann man einfacher als im Supermarkt klauen) ebenso wenig beschäftigen wie mit Mördern (was glaubst Du, wie einfach es ist einen Menschen mit einem Ziegelstein zu erschlagen, der so leichtfertig ist, ohne Helm aus dem Haus zu gehen). D.h. in diese Richtung sollte man erst gar nicht argumentieren, damit macht man sich üblicherweise bei Gericht und Staatsanwaltschaft keine Freunde.
Gleiche gilt für den (ebenfalls nur im Bereich der Internetkriminalität) immer wieder gern gehörten Hinweis, man habe nur auf mangelnde Sicherheitsvorkehrungen hinweisen wollen. Bleiben wir beim Ziegelstein, mit dem man nicht nur auf die Gefährlichkeit der Bewegung im öffentlichen Raum ohne Schutzhelm hinweisen kann, sondern auch auf die Fahrlässigkeit nicht überall Panzerglas einzubauen (drei gezielte Würfe auf Fenster und Wagenscheiben des Nachbarn, und er weiß Bescheid). Und daran ändert auch nichts die ebenfalls immer gerne angehängte Argumentation, es sei ja etwas anderes, ob man das Fenster einwerfen würde, oder nur den Zugriff auf einen Server sperren würde, wobei ja „kein Schaden“ entstehen würde. Die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit an sich ist grundsätzlich als Schaden anerkannt, und wird teilweise sogar getrennt strafrechtlich verfolgt (in D z.B. 248b StGB für Fahrzeuge oder 290 für unrechtmäßige Nutzung von Pfandgegenständen). Generell ist aber schon seit Reichsgerichtszeiten anerkannt und herrschenden Meinung, dass jegliche Beeinträchtigung einer Sache, die deren Funktion und Zweckbestimmung beeinträchtigt als Sachbeschädigung gilt, und folglich sind die Bestimmungen zu Daten (die keine Sachen sind) dann eben auch gleich hieran anschließend in das Gesetz aufgenommen worden, stehen also in der gleichen Tradition. Und da das Recht in A ziemlich parallel mit dem Recht in D läuft und so schöne Dinge aus Reichsgerichtszeiten eigentlich grundsätzlich auf beiden Seiten der Alpen einen mehr oder weniger identischen Niederschlag gefunden haben, kannst Du davon ausgehen, dass man die Sache bei Euch nicht anders sehen wird.
D.h. dass Du da strafrechtlich relevanten Mist gebaut hast, daran beisst die Maus keinen Faden ab. Und wenn Du nicht ganz wunderbare Zweifel an deiner Täterschaft wecken kannst, bist Du dran.
Um jetzt aber mal zu dem zu kommen, was am Ende herauskommen wird: Wenn der Server problemlos wieder in Betrieb genommen werden kann, die Nutzungsentziehung nur kurz gedauert hat und Du vor der Staatsanwaltschaft den Zerknirschten gibst, die Sache klar einräumst und erklärst, dass Du das Thema bislang offenbar falsch eingeschätzt hast und erst jetzt Dir darüber klar geworden bist, dass es keine gute Idee war und nunmehr weißt, dass es die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten hat, wird die Sache vermutlich noch von der Staatsanwaltschaft gegen entsprechende Ermahnung oder kleine Auflage eingestellt werden. Maximal macht dies dann der Richter. Mehr als vielleicht ein paar Sozialstunden o.ä. (müsste jetzt nachsehen, was es da in A so an Möglichkeiten gibt) wird ohne Nachweis schwererer und dauerhafter Schäden nicht dabei herumkommen.
Wenn Du es irgendwie finanzieren kannst, würde ich aber einen spezialisierten Anwaltskollegen vor Ort beauftragen, Dich zu vertreten. Der bekommt dann Akteneinsicht und sorgt dann dafür, dass Du nicht mehr einräumst, als man Dir tatsächlich vorwirft und kennt die Regularien und macht Staatsanwaltschaft und Gericht die passenden Vorschläge um die Sache schnell und günstig für Dich zu beenden.
Gruß vom Wiz, der BTW jetzt keine Diskussion mit der Hackerfraktion über Sinn/Unsinn dieser oder einer anderen Sichtweise der Problematik haben will, da diese zu nichts führt. Gerichte sehen die Sache so, und die fällen im Zweifelsfall die Urteile (und nicht die lieben Hackerkollegen, die ja alle nur gute Menschen sind, die sich um die Sicherheit ihrer Mitmenschen sorgen).
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