wenn mein Auto über Leasing finanziert ist, (Auto ist 2 Jahre alt) muss ich zwingend
meine Durchsichten in einer Vertragswerkstatt von BMW durchführen lassen?
Oder reicht es wenn ich eine unabhängige Meisterwerkstatt beauftrage??
das kann man so generell nicht beantworten. Es hängt davon ab, was hinsichtlich der Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Erfüllung von Sorgfaltspflichten des Leasingnehmers in den Allgemeinen Leasingbedingungen des Leasinggebers steht.
Wenn der dort Vertragswerkstatt als Bedingung stehen hat, dann darf man nur in eine solche gehen. Steht dort, dass man den Service in jeder Werkstatt machen kann, dann eben auch in einer Ihres Vertrauens.
Aus Erfahrung macht es aber eher Sinn - speziell zur Aufrechterhaltung von Garantie und möglichen künftigen Kulanzregelungen - die Vertragswerkstatt des Herstellers aufzusuchen. Alternativ kann man, sofern erlaubt, auch in eine Werkstatt die nach Herstellervorgaben den Service durchführt und vom Hersteller auch die Freigabe zum Abstempeln des Serviceheftes besitzt gehen. Ein solches Unternehmen wäre z.B. Pit Stop, die dies seit 1.1.2010 dürfen.
Aber wie gesagt, bitte erst die Leasingbedingungen (Kleingedruckte) im Leasingvertrag lesen!!! Sonst gibt es hinterher bei der Rückgabe Probleme!
grundsätzlich ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Fahrzeug in einem betriebstauglichen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Wenn dies durch die Wartungs-, Inspektionsarbeiten bei einer freien Fachwerkstätte gewährleistet ist, spricht nichts dagegen. Sensible Arbeiten benötigen sehr oft die Fachkenntnis und Spezialgeräte, welche meist nur in vom Hersteller (BMW) authorisierten Betrieben verfügbar sind.
Daher ist besonders darauf zu achten, dass keine Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Dasselbe gilt natürlich auch für Karosseriereparaturen im Zuge eines Unfalles.
Das Schlimmste wäre, gar keine Arbeiten durchführen zu lassen, da dies dann am Ende teuer zu stehen kommen würde.