Hallo,
Ich habe Probleme mit meinen Rücken, mein Artzt hat mir dagegen eine Sportreha verschrieben nachdem ich 3 Wochen krank geschrieben war. Ich habe nun 2 mal die Woche Nachmittags Termine zu meiner Reha. Mein Vorgesetzter schickt mich aber immer zu Serviceeinsätzen in dieser Zeit. Meine Frage ist jetzt darf er das so machen oder habe ich ein recht auf Teilnahme an meiner Reha?
Hallo,
grundsätzlich müssen Arzttermine ausserhalb der AZ gelegt werden, nur in Ausnahmefälle können diese während der Regelarbeitszeit wahrgenommen werden. Hierzu muss der AG Sie freistellen.
Rehasport zählt meines Wissens nicht dazu. Zudem findet Rehasport mindestens 50x oder 120x statt und können auch am Abend wahrgenommen werden. Ggf. müssen Sie sich ein entsprechendes Studio suchen.
Danke für die schnelle Antwort.
Das hab ich auch so getan, aber „Serviceeinsatz“ bedeutet bei uns, da unsere Anlagen Deutschlandweit stehen, das ich da nicht um 15:30Uhr Feierabend habe sondern erst abends zurück komme, nach meiner Reha, oder ich länger als nur einen Tag unterwegs für die Firma bin.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen auch.
Hallo,
ich denke du machst nicht Reha, sondern Krankengymnastik. Diese Termine musst du generell außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitszeit legen. Natürlich kannst du versuchen mit deinem Arbeitgeber für die Dauer der Maßnahme eine Vereinbarung zu treffen.
Bei einer Reha bist du immer im Krankenstand und erhälst Leistungen von der Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Gruß Svalroph
Hallo,
wenn die Reha wirklich absolut notwendig ist und sich das mit der Arbeit nicht koordinieren lässt, würde ich das mit meinem Arzt neu bereden und um eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitten.
Liebe Grüße
phantomin
Hallo, ganz sicher weiß ich das nicht, frage mal deinen Arzt, der kennt sich da vielleicht besser aus. Ich vermute wohl mal, dass dein Arbeitgeber dir die Teilnahme an den Reha-Terminen ermöglichen muss, alles andere wäre im Sinne der Genesung ja völliger Unsinn. Grüße, Reinhard
Klar hast du ein recht. Er muss dich freistellen. aber nur bei einem Arbeitsunfallfolge muss dies auch bezahlt werden. würde den Termin so legen , dasst Du nicht viel Arbeitszeit verlierst.
Hallo Daniel,
es sieht nun so aus:
Du hast natürlich das Recht während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Jedoch muss der Arbeitgeber nicht in jedem Fall diesen Besuch beim Arzt oder bei Deiner Reha akzeptieren. Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Du keine andere Möglichkeit hast. Heißt also, lasse Dir von Deiner Reha bescheinigen, dass andere Zeiten (außerhalb Deiner Arbeitszeit)
für Dich nicht machbar sind.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen,
Gruß aus Bremen, Volker
in diesem Fall kann ich leider keine sichere Antwort geben, tut mir leid. Allerdings ist der Arbeitgeber doch auch verpflichtet auf die Erhaltung der Gesundheit seiner Mitarbeiter/innen zu achten…
grundsätzlich hast du ein Recht auf ambulante Reha-Maßnahmen. Natürlich solltest du die Termine in Abstimmung mit deinem Arbeitgeber festlegen, aber die Reha dient ja dazu, dass du auch mittelfristig noch arbeiten kannst - du solltest sie also unbedingt nutzen. Wer zahlt denn deine Reha - die Krankenkasse oder die Rentenversicherung? Bei deinem Kostenträger kannst du dich nämlich auch dazu beraten lassen, wie du deine Reha umsetzen kannst.
Vielleicht kannst du mit deinem Arbeitgeber auch noch einmal sprechen? Denn wenn du die Reha nicht machst, wirst du wahrscheinlich demnächst wieder krankgeschrieben, und das ist für deinen Chef teurer, als wenn er dich jetzt zur Reha gehen lässt…
Entschuldigung für die späte Antwort, ich war länger im Urlaub.
Ich denke, dass die KG-Termine grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit genommen werden müssen, der Arbeitgeber sollte sich aber bei der Einteilung der Einsätze kooperativ erweisen und nicht der Teilnahme entgegenstehen.
in meinen augen ist das rechts. sie sagen es ja selbst.
…nachdem sie krank geschrieben WAR.
das heißt sie sind es nicht mehr. damit sind sie arbeitsfähig. daher haben sie ihre arzttermine in ihre freie zeit zu legen. alles andere ist ein entgegenkommen des arbeitgebers.