Ich bin mir sehr unsicher hier überhaupt im richtigen Brett zu sein. Bitte entschuldigt falls ich hier falsch bin.
AN im öffentlichen Dienst will Stelle wechseln. Neue Stelle bietet allerdings nicht sofort einen Vertrag nach TVöD sondern stellt die ersten 5 Jahre über eine Servicegesellschaft ein und dann kann AN entscheiden ob er in TVöD will.
Ich versteh den Sinn dahinter nicht so ganz. Ist das überhaupt in Ordung wenn es so läuft?
na dann benötigen wir aber noch weitere Informationen:
zu welchem Arbeitgeber will AN denn wechseln?
Wer verbirgt sich denn hinter der Servicegesellschaft?
Diese Schilderung ist nicht nachvollziehbar, da der TVÖD hauptsichtlich in der Kommunalverwaltung Angwendung findet und es dort normalerweise keinen anderen Tarifvertrag gibt.
AN im öffentlichen Dienst will Stelle wechseln. Neue Stelle bietet allerdings nicht sofort einen Vertrag nach TVöD sondern stellt die ersten 5 Jahre über eine Servicegesellschaft ein und dann kann AN entscheiden ob er in TVöD will.
Ich versteh den Sinn dahinter nicht so ganz.
Da könnte man mal fragen. Da gibt es viele denkbare Gründe.
Ist das überhaupt in Ordung wenn es so läuft?
Zunächst sollte man vielleicht wissen, was unter „Stelle wechseln wollen“ zu verstehen ist. Selbst kündigen und bei einem anderen Arbeitgeber eine andere Beschäftigung aufnehmen?
AN im öffentlichen Dienst will Stelle wechseln. Neue Stelle
bietet allerdings nicht sofort einen Vertrag nach TVöD sondern
stellt die ersten 5 Jahre über eine Servicegesellschaft ein
und dann kann AN entscheiden ob er in TVöD will.
Ich versteh den Sinn dahinter nicht so ganz. Ist das überhaupt
in Ordung wenn es so läuft?
ich schließe mich den Vorpostern an, der Sachverhalt ist zu dünn für eine Beurteilung. Aber grundsätzlich: Servicegesellschaften werden ja meist gegründet, um bestimmte Leistungen auszugliedern, aus steuerlichen oder tariflichen Gründen. Ich hab noch nie gehört, dass es sich für den AN lohnt, in eine Servicegesellschaft zu gehen, idR wird weniger bezahlt und zu schlechteren Bedingungen gearbeitet.
Woher kommt die Gewissheit, dass nach 5 Jahren in den TVöD überführt wird? Gibt es die Servicegesellschaft in 5 Jahren überhaupt noch? Oder ist man dann arbeitslos?
Das sind aber nur allgemeine Annahmen ohne mehr Sachverhalt läßt sich nichts genaues sagen.
Allgemein gilt: wer aus dem Geltungsbereich des TVöD ausscheidet, fängt bei späterem Eintritt im TV-Gefüge wieder von vorne an!