Habe doch tatsächlich eine Frage vergessen…
Angenommen man hat über eine Servicegesellschaft einen Vertrag bei einer Versicherung bekommen. Angenommen die Versicherung unterliegt der Aufsicht der BaFin und die Servicegesellschaft ist eine GmbH, weshalb sie nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt. Unterliegt die GmbH denn trotzdem irgendeiner Aufsicht. ?
Danke
Moni
Angenommen man hat über eine Servicegesellschaft einen Vertrag
bei einer Versicherung bekommen. Angenommen die Versicherung
unterliegt der Aufsicht der BaFin und die Servicegesellschaft
ist eine GmbH, weshalb sie nicht der Aufsicht der BaFin
unterliegt. Unterliegt die GmbH denn trotzdem irgendeiner
Aufsicht. ?
Ohne Einzelheiten ist diese Frage nicht zu beantworten. Was für ein Vertrag ? Was für eine Servicegesellschaft ? Oder eher eine Vermittlungsgesellschaft ? Evt. haftet die Versicherung für die „Servicegesellschaft“ und insofern ist die BaFin wieder zuständig.
Die gesamte Finanzdienstleistungsbranche ist hochgradig reglementiert, aber wenn Du das Problem nicht schilderst, kann man keine Lösung darstellen.