Muss ich als Mieter die servicekosten der Nebenkostenabrechnung bezahlen, oder ist das Sache des vermieters? In welchem § ist das geregelt?
das kommt darauf an um was es sich handelt. wird die gasterme regelmäßig gewartet, weil gesetzlich so vorgeschrieben, hat es der vermieter nicht zu vertreten und kann die kosten auf mieter umlegen, die wartungskosten für die heizung befinden sich in der heizkostenabrechnung usw.
Muss ich als Mieter die servicekosten der
Nebenkostenabrechnung bezahlen, oder ist das Sache des
vermieters? In welchem § ist das geregelt?
Es handelt sich hier um die jährliche Nebenkostenabrechnung. Im Haus wird mit Öl gefeuert und die Immisionsmessung/ Kaminfeger; Verbrauchserfassung und Wartung/ Heizung sind schon in den Betriebskosten aufgeführt.
Diese servicekosten HNR-abrechnung sind nur die Kosten dafür, dass der Vermieter die Abrechnung über ein Unternehmen laufen lässt.
Muss ich diese jetz auch noch bezahlen?
was soll HNR-Abrechnung bedeuten?
Hausmeisterlohn? Der wäre nicht umlegbar!
Die Heizkosten werden immer von den ablesenden Subunternehmen berechnet, die ihre Dienstleistung in die Heizkostenabrechnung einfließen lassen. Die Ausstellung der „normale“ Betriebskostenabrechnung obliegt dem Vermieter und. darf nicht extra in Rechnung gestellt werden. Das wäre ja als wenn bei für Kauf auf Rechnung, diese nochmal extra in Rechnung gestellt wird. Wenn Vermieter nicht selbst machen möchte oder kann und sich die Schreibung der Abrechnung von jemand anderem machen lässt, muss er allein dafür zahlen.
Danke, genau so sehe ich es auch. Aber in welchem § ist das geregelt, falls mein Vermieter querschlägt?
Widerspruch wegen sachlicher und rechnerischer Fehler einlegen. Dieser kann, muss aber nicht begründet werden. Kein Mieter muss seinen Vermieter auf dessen Fehler hinweisen. Dies kann sooft wiederholt werden wie falsche bzw. rechtswidrige Abrechnungen zugeschickt werden. Dauert es länger als ein Jahr bis eine korrekte Abrechnung vorliegt, ist die Frist überschritten und für den abgelaufenen Zeitraum erlischt der Anspruch nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB, des Vermieters. Wegen solcher und ähnlicher Kosten ist von Lastschrifterlaubnis für Nebenkostenabrechnungen abzuraten! Hier empfiehlt es sich immer den unstrittigen Betrag zu überweisen.
Danke, genau so sehe ich es auch. Aber in welchem § ist das
geregelt, falls mein Vermieter querschlägt?