Servicekraft Casino 400,-- € Job

Bei einer Voll-Rente von 980,00 € mit 65 Jahren und keinen Vermögenswerten werden monatlich 400,-- € als Aushilfe in einer Spielhalle dazuverdient.

  1. Falls die 400,-- € mit weiteren angenommenen 100,-- € überschritten werden, sind dann Steuern, Sozialversicherungen und Krankenkassenbeiträge vom Arbeitnehmer zu zahlen?

  2. Von 21:00 - 03:00 wird keine Nachtzulage an Aushilfen gezahlt. Festangestellte bekommen jedoch einen Nachtschichtzuschlag. Ist das in Ordnung?

Vielen Dank für Antworten.

  1. Von 21:00 - 03:00 wird keine Nachtzulage an Aushilfen
    gezahlt. Festangestellte bekommen jedoch einen
    Nachtschichtzuschlag. Ist das in Ordnung?

Der einklagbare Anspruch auf „angemessenen“ Ausgleich für Nachtarbeit ist in § 6 Abs. 5 ArbZG geregelt.
Die unterschiedliche Behandlung von „Stammbelegschaft“ und Teilzeitkräften (= Aushilfen", auch auf Basis 400€) dürfte auch ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html

Vielen Dank für Antworten.

&Tschüß