Hallo!
Wenn man freiberuflich in einem beratenden Beruf tätig ist, könnte man doch zusätzlich Servicenummern einrichten, um seinen Kundenstamm zu erweitern. Hat jemand Erfahrungen damit? Telefonisch wird man nämlich gerne um Rat gebeten, aber wenn´s dann um die Kosten einer persönlichen Beratung geht, dann ist das Problem plötzlich nicht mehr so schlimm. Vielleicht könnte man ja eine Kurzinfonummer und eine kostenpflichtige Beratungsnummer schalten. Wäre das sinnvoll?
MfG, Brigitte
Servus Brigitte,
zu dem freien Beruf in Deiner ViKa setz ich mal ein Fragezeichen. Ich denke, es handelt sich da um eine gewerbliche Tätigkeit, keine freiberufliche Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs 1 EStG.
Falls doch, und falls der Grundfreibetrag der GewSt überschritten ist, und falls der GewSt-Hebesatz so hoch ist, daß die GewSt wesentlich mehr ist als die ESt-Ermäßigung für Einzelunternehmer ausmacht, ist mit der gebührenpflichtigen Servicenummer meines Erachtens ein wichtiger Schritt in Richtung gewerbliche Tätigkeit getan, die unter den genannten Bedingungen (nur unter diesen) vielleicht vermieden werden sollte.
Schöne Grüße
MM