Servicevertrag Wartung und Inspektion VW Golf 7 Recht

Hallo meine Bekannte hat einen „Servicevertrag Wartung und Inspektion VW Golf 7“. Dieser hat eine Laufzeit von 48 Monaten und 80000 km Laufleistung. Nun sin die 80000 km Laufleistung bereits nach 15 Monaten erreicht und sie ging davon aus das die Serviceleistung nun auch abgeschlossen ist. Die VW Leasing behauptet aber das der Vertrag erst nach 48 Monaten endet und keine Ansprüche auf Service mehr bestehen. Ich persönlich glaube das nicht aber ich kenne mich da nicht so aus.

Howdy,

so ganz klar geht das Problem hier nicht hervor. Es sind bei „48 Monaten oder 80000 km Laufleistung“ nach Eintritt eines dieser beiden Whatever-comes-first-Events keine Serviceleistungen mehr zu erbringen.

Ist das Problem, dass - obwohl keine Leistungen mehr zu erbringen sind - weiterhin der Kunde von der Werkstatt aufgefordert ist, das dafür fällige (wahrscheinlich jährliche) Entgelt zu zahlen ?

Gruß
BW

Musst Du ja auch nicht :smile:

Deine Bekannte soll in ihren Verträgen genau nachlesen. Wer sonst kann das sagen ?
Mir käme es sinnvoll vor, wenn der Vertrag endet wenn entweder die Zeit ( 4 Jahre) oder die Fahrleistung( 80.000 km) erreicht wird.

Man muss jetzt also die Wartung extra bezahlen.
Machen lassen wird man sie ja vertraglich, weil das so im Leasingvertrag steht.
Oder nicht ?

mfG
duck313

Ist aber so. Der Vertrag wird auf X Jahre abgeschlossen. So lange sind auch die monatlichen Entgelte zu zahlen. Unabhängig davon, endet die Leistungspflicht mit Erreichen der maximalen, im Vertrag genannten Kilometerleistung.

Aber man kann sich ja damit trösten, daß viele, wenn auch nicht alle, Serviceintervalle auf Kilometer bestimmt sind. Insofern wird man das meiste, daß einkalkuliert war, in Anspruch genommen haben.

Gruß
C.