Servolenkung vom auto kaputt

Habe mein Auto in die Werkstatt gebracht, weil meine Servolenkung einen Fehler anzeigte. Die haben mein Auto dann ausgelesen und das Gerät zeigte Lenksensor an. Haben die dann erneuert, dann stellte sich aber raus, das der Lenksensor es wohl nicht war. Muss ich den Sensor nun zahlen?

Hallo Sandra,

leider bin ich hierfür nicht der richtige Experte. Das ist meines Erachtens Verbraucherrecht. Vielleicht solltest du die Frage wo anders stellen.

Gruß

Sorry- Das weiss ich nicht.
Vielleicht lässt sich Kulanzmäßig was machen.
Gruß Alfred

Hallo Sandra Janssen,
eine verbindliche Rechtsberatung kann und darf ich als Nicht-Rechtsanwalt nicht geben.
Allerdings kann ich natürlich meine persönliche Meinung äußern.
Der Auftrag an die Werkstatt (der Vertrag) war, den Fehler zu beheben.
Das ist nicht geschehen, also hat die Werkstatt ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt.
Anders ist es, wenn die Werkstatt nachgefragt hat, ob sie den Lenksensor austauschen soll und Dein OK bekommen hat. Dann musst Du zahlen, sonst nicht.

Ohne das ich davon profitiere, eine Mitgliedschaft im ADAC kostet momentan 60,-€ im Jahr (5,-€ im Monat).
Ich würde mich an Deiner Stelle mal telefonisch mit denen in Verbindung setzen und meine (Deine) Mitgliedschaft mit einem Tip zum weiteren Vorgehen abhängig machen, ein solches Problem wird kein Einzelfall sein.

MfG, bjm

PS: Ich hoffe weiteres zu hören/lesen

Hallo.
Ganz klar hätte die Werkstatt erst den Lenkwnkelsensor durchmessen müssen bevor sie ihn austauschen. Ein Diagnosegerät gibt immer nur Hinweise wo sich ein Defekt verbergen kann.
Der Fehlercode 778-Lenkwinkelsensor Funktion beschreibt lediglich dass das Steuergerät etwas unplausibles in dem Funktionsumfang der Lenkung festgestellt hat.
Wenn der LwS auf Verdacht getauscht wurde und der Defekt woanders liegt, muss der Kunde den Sensor nicht bezahlen, denn der alte ist ja nicht Defekt. Sinnvoll wäre dabei der Werkstatt entgegen zu kommen (um sich Ärger und versteckte Kosten zu ersparen) und zu sagen „ich bezahle den Aus-und Einbau, aber nicht den Sensor“
Viel Erfolg
Sven Krüger

Hallo, ich würde das nicht bezahlen.
MfG
Gerald Schlosser

hallo Sandra,
wenn du im adac bist, haben die fuer ihre mitglieder 'ne rechtsabteilung, einfach die frage ueber adac-web an die ‚ra‘ stellen.
‚isch‘ habe ein rechtsschutzPAKET, da ist auch vertrags-rs mit drin. bei mir wuerde der anwalt uebernommen, ansonsten anwalt tel. kontaktieren und nach erfolgsaussichten und KOSTEN fragen. honorare kann man mit anwaelten auch vereinbaren, die MUESSEN NICHT nach ihrer geb.-ordnung abrechnen.
viel erfolg und alles gute, gruss flor41

Es gibt i.d.R. bei jedem modernerem Auto einen Prüfplan wie vorgegangen werden muss und ich gehe davon aus das er abgerabeitet wurde; daher ja!

Ich würde abwägen ob es günstiger ist den Sensor wieder gegen den alten zu ersetzen (die Arbeit müsstest Du ja in jedem Fall bezahlen) oder ihn drin zu lassen. Den alten Sensor kannst Du Dir ja aushändigen lassen und dann verkaufen.

Das hängt von der Kulanz der Werkstatt ab. Falls sie den richtigen Fehler finden und der in keinem Zusammenhang mit dem Sensor steht , müsstest du diesen eigentlich nicht bezahlen , wenn es aber z. B. Mercedes ist , dann probieren die es so lange , bis sie nen Treffer landen und lassen dich alles brav bezahlen- grad den Fall gehabt. Ob man da Anwaltstechnisch was erreichen kann , kann ich dir leider nicht sagen aber ich denke eher nicht.Es sei denn ,du kannst denen einen Fehler nachweisen

Hallo,
mich würde interessieren was sich da jetzt ergeben hat?

MfG S.K.

Habe mein Auto in die Werkstatt gebracht, weil meine
Servolenkung einen Fehler anzeigte. Die haben mein Auto dann
ausgelesen und das Gerät zeigte Lenksensor an. Haben die dann
erneuert, dann stellte sich aber raus, das der Lenksensor es
wohl nicht war. Muss ich den Sensor nun zahlen?