Seufz - man stelle sich Ärger mit einem Käufer vor

Hallo,

was denkt ihr:

Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:

Todesfall in einer Familie, eine Menge Zeug zu entrümpeln. Also Ebay.

Man denke sich einen Modellbausatz - 40 Jahre alt. Der Karton angestaubt aus der Werkstatt - Bastlerzeug.

Der Verkäufer baut den Artikel auf, fotografiert ihn und stellt ihn beim bekannten Auktionshaus ein - und vermerkt dazu, daß die Vollständigkeit weder geprüft (mangels Sachkunde) noch garantiert werden kann. Deshalb werde der Artikel auch mit 1 Euro eingestellt.
Aber die Auktion laufe 10 Tage und jeder interessierte Bieter könne gerne Fotos anfordern von weiteren Details, die gewünscht werden.
Fragen sollen vor Auktion gestellt werden - Ausschluß der Gewährleistung angesichts des Alters des Artikels etc. etc.

Verkäufer gibt Hinweis: Das Neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar und angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Die Konsequenz aus dieser Bestimmung steht indes oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes!!! Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, diese Verkaufsbedingungen unwiderruflich anzuerkennen und auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Neu und Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die Annahme ihres Gebots kann ohne Begründung abgelehnt werden.

Artikel findet viele Interessenten - und verkauft sich unerwartet gut. Fragen kommen keine während der Auktion.

Käufer erhält den Artikel per versichertem Versand - also nachvollziehbar.

Nun - 1 Monat nach Erhalt reklamiert der Käufer, der Bausatz sei nicht komplett und bestünde nur aus Abfall.

Der Verkäufer beruft sich auf die Artikelbeschreibung, zu keiner Zeit Komplettheit versichert zu haben etc. etc.

Käufer sagt, alles Müll und will so gut wie den komplette Kaufpreis zurück.

Verkäufer sagt: Nach 1 Monat kann das Ding längst zu Müll verarbeitet worden sein… nach Erhalt kam kein Wort der Kritik…

Verkäufer will Käufer entgegen kommen und bietet gratis 2 Motoren an, Käufer nimmt an.

Nach Erhalt mault Käufer nochmals nach, juristisch müsse er Kaufpreis erhalten. Käufer habe befreundeten Juristen gefragt und Ware sei ja kein Bausatz gewesen, sondern Müll…

Was meinen die geschätzten Leser?

Wendy

Hallo nochmal:

Das der Auktion anhängende Foto war durchaus nicht unscharf oder sonstwas… aber wie gesagt: Es bestand das Angebot, Detailfotos nachzuliefern. Auf dem Aktionsfoto ist nicht zu erkennen, ob jedes nummerierte Teil enthalten ist (und nachgezählt wurden sie auch nicht).

Wendy

OT: Disclaimer

Verkäufer gibt Hinweis: Das Neue EU-Recht sieht eine
einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren
vor. Dies mag für einen Händler tragbar und angebracht sein,
jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Die
Konsequenz aus dieser Bestimmung steht indes oftmals in keiner
vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Beachten Sie
bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie
ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes!!! Der Artikel wird „so
wie er ist“ von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe
eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, diese Verkaufsbedingungen unwiderruflich
anzuerkennen und auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich
zustehende Gewährleistung/Garantie bei Neu und Gebrauchtwaren
völlig zu verzichten. Die Annahme ihres Gebots kann ohne
Begründung abgelehnt werden.

Der ganze Abschnitt ist Blabla. Ein einfaches „Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen“ hätte gereicht.

Hallo,

ich bin auch der Meinung: der Käufer hat da keine weiteren Rechte wenn der Verkäufer Privatverkäufer ist. Der Verkäufer sollte sich allerdings seines Status als „Privat“ sicher sein – sollte dies vom Käufer zu recht angezweifelt werden sähe die Sache anders aus.

Es ist bei ebay auch erlaubt defekte und unvollständige Artikel anzubieten, sofern das absolut eindeutig angegeben ist. Käufer von Privatverkäufern haben nur dann Rücktrittsrechte, wenn der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

Das Nachliefern von Teilen halte ich für keine gute Idee. Grundsätzlich befindet sich der Verkäufer im Recht. Macht er jedoch Zugeständnisse und lässt sich auf Nachverhandlungen ein, könnte dies unter Umständen als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Wenn eine Schuld zugegeben wird, hat der Käufer Rechte.

Daher: in Zukunft von vornherein hart bleiben, wenn man mit Sicherheit im Recht ist.

Stephanie

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Hallo Wendy, es ist im Geschäftsleben doch sehr oft so: Viele versuchen, durch „auf den Putz Hauen“ irgendwie voran zu kommen, auch wenn sie unrecht haben. Da hilft nur ein dickes Fell. Dein Fall scheint mir so eindeutig, dass der Käufer keinerlei Chance in einem Rechtsstreit hätte, dass Du sein Genöle einfach ignorieren musst - mehr fällt mir dazu nicht ein.

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Hallo

Danke für Deine Einschätzung

Der Privat-Status steht gar nicht zur Debatte - das ist sicher. Es handelt sich tatsächlich um einige Dinge aus dem Nachlaß.

Wie gesagt - es wurde von vornherein nie behauptet, daß der Bausatz komplett ist - das Ding ist 40 Jahre alt.

Das wurde auch eindeutig so beschrieben und vermittelt, daß das Ding deswegen ab 1 Euro verkauft wird.

Dennoch soll niemandem „Müll“ angedreht werden und so ist das Angebot mit den 2 Motoren zu sehen - das ist mir klar, das da der Käufer einfach pokert.

Es wäre Ok gewesen, gleich nach Erhalt zu reklamieren. Dann hätten wir gesagt: Rücksendung und Geld zurück. Ich bin da nicht so - Recht hin oder her. Aber nach 1 Monat ist mir das Ganze halt sehr suspekt. Es ist immerhin die Rede von nem Bausatz, der 40 Jahre alt ist - da kann nach nem Monat attraktives rausgenommen sein oder sonstwas. Deswegen kam auch nach nem Monat ne Rücksendung für uns auf keinen Fall in Frage.

Wendy

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Dankeschön für Deine Einschätzung.

Ich bin vermutlich durch den Todesfall etwas angeschlagen und nehm mir da die Kritik zu sehr zu Herzen.

Wendy

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Hi
warum sollte man eine freiwillige Leistung (Garantie) auschliessen müssen?
JS

warum sollte man eine freiwillige Leistung (Garantie)
auschliessen müssen?

Damit es auch der letzte Depp versteht. Von müssen hab ich nix geschrieben. :smile: Es ist aber immer besser, auf das Schlimmste vorbereitet zu sein.