Hallo,
ist es rechtens, Sex für horrende Preise zu verkaufen?
z.B. eine Nacht für 1.000.0000 Euro
???
BABSI
Hallo,
ist es rechtens, Sex für horrende Preise zu verkaufen?
z.B. eine Nacht für 1.000.0000 Euro
???
BABSI
Moin,
ist es rechtens, Sex für horrende Preise zu verkaufen?
z.B. eine Nacht für 1.000.0000 Euro
wer sollte dsa verbieten? Es besteht Vertragfreiheit und niemand zwingt den Freier das Angebot anzunehmen.
Ich kann ja auch ein Angebot ins Netz stellen, daß ich für die gleiche Summe einen Liederabend veranstallte (nur dürfte das für den Käufer wahrscheinlich nicht so schön sein
Gandalf
Ich frage mich wie es mit den Rechten des Freiers aussieht?
Was, wenn er sich die Nacht anders vorgestellt hat? Kann er dann klagen und wie sind seine Chancen?
Ist es nicht eher Betrug so viel zu verlangen?
LG
Babsi
Moin,
Ist es nicht eher Betrug so viel zu verlangen?
ist es nicht eher Dummheit so viel zu zahlen?
Ich verstehe Deine Frage immer noch nicht so richtig.
Niemand zwingt ihn und wenn er enttäuscht ist, ist das seine Sache.
Gandalf
§138 (2) BGB
owT
Ich frage mich wie es mit den Rechten des Freiers aussieht?
Was, wenn er sich die Nacht anders vorgestellt hat? Kann er
dann klagen und wie sind seine Chancen?
die vereinbarung zwischen prostituierte und freier ist ein einseitig verpflichtender vertrag. es besteht ein anspruch auf entgelt, sobald die sexuelle handlung freiwillig vorgenommen wird, aber kein anspruch auf vornahme der handlung bzw. ansprüche aufgrund schlechtleistung…
natürlich koennen ansprüche des freiers (aus nebenpflichtverletzung) gerichtet auf schadensersatz bestehen, wenn etwa das treffen nicht zustande kommt, weil z.b. falsche angaben über die person gemacht wurden… (reisekosten…).
Hallo,
hier mal der Text des §
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
ich sehe nichts, was einem von der Fragerin fiktiv dargestellten Geschäft widersprechen sollte.
Wenn Du auf
die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen
abheben möchtest, wie willst Du den Wert von Geschlechtsverkehr ansetzen?
Gandalf
Hallo,
Du meintest wohl die Studentin, die Ihre Jungfräulichkeit versteigert hat. Wenn sich Anbieter und Bieter einig sind und einen Vertrag eingehen, was willst Du dagegen sagen, wenn der Bieter mündig und rechtsfähig ist. Wegen dem Prostitutionsparagraphen, wollen sie ja im Flugzeug … aber wer will kontrollieren, wann und wo sie es treiben?
MfG
Kerstin
Wenn das Angebot gut ist…
Hallo,
Vergleichswerte. Nutte auf denm Straßenstrich = unterer Marktpreis, gehobener Escort-Service oberer. 1.000.000 ist sicher um mehrere 100% über dem oberen Vergleichswert. Oder wie es Richter gerne machen: „entspricht nicht der Lebenserfahrung“ (und das, obwohl Richter ja zumeist über eine solche nicht verfügen).
Darauf ein Gurgleurp!
was willst Du dagegen sagen, wenn der
Bieter mündig und rechtsfähig ist.
Er will nichts dagegen sagen, sondern sich nach der rechtlichen Zulässigkeit erkundigen.
Im Übrigen ist jeder lebende Mensch rechtsfähig.
Wegen dem
Prostitutionsparagraphen, wollen sie ja im Flugzeug … aber
wer will kontrollieren, wann und wo sie es treiben?
Was hat das denn mit der Frage zu tun?
Vergleichswerte. Nutte auf denm Straßenstrich = unterer
Marktpreis, gehobener Escort-Service oberer. 1.000.000 ist
sicher um mehrere 100% über dem oberen Vergleichswert. Oder
wie es Richter gerne machen: „entspricht nicht der
Lebenserfahrung“ (und das, obwohl Richter ja zumeist über eine
solche nicht verfügen).
Ich weiß ja, dass viele Menschen keine Skrupel haben, ihr Unwissen zu verwerten, um gegen Richter, Anwälte und überhaupt alle Juristen zu polemisieren. Aber dass Richter meist keine Lebenserfahrung haben sollen, ist dann doch erstaunlich. Da es Richter im Alter von etwa Ende 20 bis über 60 gibt, ist die Spannweite groß und mit dieser auch die Lebenserfahrung.
Auch „machen“ es die Richter nicht „gern so“, dass etwas der Lebenserfahrung „entspricht“. In diesem Fall schon gar nicht, weil das mit Lebenserfahrung null zu tun hat.
Dass § 138 Abs. 2 BGB hier nicht anwendbar ist, ist übrigens ganz offensichtlich. Lies die Vorschrift doch mal, die du hier genannt hast:
„…Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche…“
Hallo,
wenn es der eigene Wille ist ja.
Wenn jemand dazu gezwungen wird nein.
Gruß
nicki
Aha…
Hallo,
wie es Richter gerne machen: „entspricht nicht der
Lebenserfahrung“ (und das, obwohl Richter ja zumeist über eine
solche nicht verfügen).
weil man Richter bekanntlich schon im Kindesalter von der Umwelt isoliert, Schule und Studium im Fernunterricht erfolgen (damit bloß kein Kontakt zur Außenwelt stattfindet) und man Richter letztendlich nur zur Verhandlung aus Ihren abgedunkelten Zellen lässt und diese Termine die einzigen Gelegenheiten sind, bei denen die Richter auf andere Menschen und Räumlichkeiten treffen?
Warum sollten Richter, nur weil sie Richter sind, über mehr oder weniger Lebenserfahrung verfügen, als Bürger anderer Berufsgruppen?
Welche Umstände bringen denn die von Dir reklamierte Lebenserfahrung? Offensichtlich reduzierst Du diese ja nur auf eine bestimmte Berufsgruppe. Welche Berufe bringen denn die nötige Lebenserfahrung um gerecht urteilen zu können?
S.J.
Welche Berufe bringen denn die
nötige Lebenserfahrung um gerecht urteilen zu können?
keine natürlich. sobald sie richter würden, verlören sie jegliche erfahrung - sie sind ja jetzt richter.
schon toll, wie hübsch man sich ein weltbild aus vorurteilen zurecht basteln kann.
keine natürlich. sobald sie richter würden, verlören sie
jegliche erfahrung - sie sind ja jetzt richter.
Gilt das auch für Schöffen? Damit würde die ganze Idee ja ad absurdum geführt werden…
Ist man eben noch genau wegen seiner Lebenserfahrung zum Schöffen berufen, ist man -zack- nun als Richter, dumm und unerfahren wie Toastbrot.
schon toll, wie hübsch man sich ein weltbild aus vorurteilen
zurecht basteln kann.
Gell?
Gruß
S.J.
Servus,
wenn der Richter aber sähe, das z.B. in Japan hohe Summen für „jungfräulichen Sex“ bezahlt werden, würde man 1.000.000 nicht mehr so sehr für „fern der Lebenswirklichkeit“ halten.
Gruß,
Sax